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Bayerisches Landesamt für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Arzneimittel

Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die zur Anwendung im oder am menschlichen oder tierischen Körper bestimmt sind und als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder Linderung oder zur Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten oder krankhafter Beschwerden bestimmt sind

oder die im oder am menschlichen oder tierischen Körper angewendet oder einem Menschen oder einem Tier verabreicht werden können, um entweder

  • die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen oder
  • eine medizinische Diagnose zu erstellen.

Arzneimittel gibt es in unterschiedlichen Darreichungsformen: Sie werden – zum Beispiel als Tabletten oder Dragees – eingenommen, unter die Haut, in die Muskeln oder in die Venen eingespritzt, als Einlauf oder Zäpfchen in den Mastdarm eingeführt oder durch Einatmen in die Lunge aufgenommen.

Herstellung, Kennzeichnung, Verschreibung und Abgabe von Arzneimittel unterliegen gesetzlichen Bestimmungen.

Das LGL ist als amtliche Arzneimitteluntersuchungsstelle für ganz Bayern tätig. Hier werden schwerpunktmäßig Arzneimittel, Wirkstoffe und nichtaktive Medizinprodukte von bayerischen Herstellern und Apotheken auf ihre Qualität geprüft und begutachtet. Aber auch außerbayerische Präparate werden, sofern hinsichtlich ihrer Qualität Zweifel bestehen, überprüft.

Darüber hinaus ist das LGL zuständig für die Untersuchung von Produkten auf ihre Apothekenüblichkeit.