Produkte
Produkte umfassen eine Fülle unterschiedlicher Erzeugnisse und Geräte, für die sicherheitsbezogene und gesundheitsbezogene Vorgaben hinsichtlich physikalischer und mechanischer, elektrischer, chemischer, mikrobiologischer und hygienischer, radioaktivitätsspezifischer, toxischer sowie umweltspezifischer Parameter und Kennzeichnungserfordernisse einzuhalten sind.
Definition "Produkt" aus dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz GPSG:
Produkte sind:
- Technische Arbeitsmittel
- Verbraucherprodukte
1. Technische Arbeitsmittel
Technische Arbeitsmittel sind verwendungsfertige Arbeitseinrichtungen, die bestimmungsgemäß ausschließlich bei der Arbeit verwendet werden, deren Zubehörteile sowie Schutzausrüstungen, die nicht Teil einer Arbeitseinrichtung sind, und Teile von technischen Arbeitsmitteln, wenn sie in einer Rechtsverordnung nach § 3 Abs. 1 oder 2 erfasst sind.
2. Verbraucherprodukte
Verbraucherprodukte sind Gebrauchsgegenstände und sonstige Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind oder unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen von Verbrauchern benutzt werden können, selbst wenn sie nicht für diese bestimmt sind. Als Verbraucherprodukte gelten auch Gebrauchsgegenstände und sonstige Produkte, die dem Verbraucher im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung zur Verfügung gestellt werden.
Verwendungsfertig sind Arbeitseinrichtungen und Gebrauchsgegenstände, wenn sie bestimmungsgemäß verwendet werden können, ohne dass weitere Teile eingefügt zu werden brauchen.
Verwendungsfertig sind Arbeitseinrichtungen und Gebrauchsgegenstände auch, wenn
- alle Teile, aus denen sie zusammengesetzt werden sollen, von derselben Person in den Verkehr gebracht werden,
- sie nur noch aufgestellt oder angeschlossen zu werden brauchen oder
- sie ohne die Teile in den Verkehr gebracht werden, die üblicherweise gesondert beschafft und bei der bestimmungsgemäßen Verwendung eingefügt werden.
