Anorganisches Arsen und Gesamtarsen in reishaltigen Lebensmitteln - Untersuchungsergebnisse 2013

Reis ist vor allem im asiatischen Raum für einen Großteil der Bevölkerung Hauptnahrungsmittel. Bedingt durch eine Unverträglichkeit gegenüber Gluten, einem Inhaltsstoff von Getreide, spielt Reis auch für viele Menschen außerhalb Asiens eine wichtige Rolle in der Ernährung. Im Lebensmittelhandel werden neben dem unverarbeiteten Getreide Reisflocken, Reiswaffeln, aber auch Brot, Nudeln und Drinks aus Reis angeboten. Reis kann unterschiedlich hohe Mengen Arsen enthalten. Die Reispflanze nimmt das Halbmetall aus dem Boden auf und speichert es im Reiskorn. Die Menge an Arsen hängt von der Reissorte und dem Anbaugebiet ab. Wird Reis auf Flächen angebaut, die in der Umgebung von Minen oder Metallhütten liegen oder auf ehemaligen Baumwollfeldern, die intensiv mit arsenhaltigen Pestiziden besprüht worden sind, kann Reis nennenswerte Mengen an Arsen enthalten. Arsen ist im Reiskorn in organischer oder anorganischer Form gebunden. Die anorganische Form ist toxisch und gilt als kanzerogen, während organisch gebundenes Arsen als weniger problematisch angesehen wird

Untersuchungsergebnisse

Das LGL hat 2013 eine Reihe von unterschiedlichen Lebensmitteln wie Reiswaffeln, Reisflocken, Reisbrot, Reisnudeln und Reisdrinks auf ihren Gehalt an anorganischem Arsen sowie den Gesamtarsengehalt untersucht. Publikationen aus den vergangenen Jahren und Untersuchungen am LGL zeigten, dass ca. 70 % der Reiskörner anorganisches Arsen zwischen 0,10 und 0,20 mg/kg aufweisen. Auch 2013 lagen die Messwerte für anorganisches Arsen in unverarbeiteten Reiskörnern oder Reismehl zwischen 0,03 und 0,29 mg/kg bei einem Median von 0,14 mg/kg. Dagegen enthielten alle untersuchten Reisdrinks, Reisnudeln und die Proben Reisbrot weniger als 0,1 mg/kg anorganisches Arsen. Der Grund hierfür liegt vermutlich in der „Verdünnung“ des Arsengehaltes durch andere beigegebene Zutaten bei der Herstellung solcher Lebensmittel. Reisflocken und Reiswaffeln enthalten hingegen deutlich mehr anorganisches Arsen als zusammengesetzte Lebensmittel. Gehalte unter 0,1 mg/kg waren nur in drei Proben Reiswaffeln mit einem Schokoladenüberzug messbar. Auch hier wurde der Arsengehalt durch die Verwendung der Schokolade verringert. Die größte Belastung mit anorganischem Arsen stellte das LGL bei Reiswaffeln ohne Glasur und bei Reisflocken fest. Diese Produkte werden bei der Herstellung kurzzeitig hohen Temperaturen ausgesetzt, vermutlich wird hierbei ein Teil des organisch gebundenen Arsens in anorganisches Arsen umgewandelt. Bei Reiswaffeln lag der Median bei 0,22 mg/kg, ein Produkt war Spitzenreiter mit anorganischem Arsen in Höhe von 0,33 mg/kg. Bei den Reisflocken ergab sich ein ähnliches Bild: Die Spannweite reichte von 0,1 bis 0,29 mg/kg, bei einem Median von 0,17 mg/kg. Parallel zum anorganischen Arsen bestimmte das LGL bei den meisten Proben auch die Konzentration des Gesamtarsens. Die Abbildung stellt die Gehalte an anorganischem Arsen und Gesamtarsen der untersuchten Reiswaffeln und -flocken dar. Hier zeigt sich, dass die Menge an anorganischem Arsen meist 60 bis 80 % des Gesamtarsens beträgt, der Rest ist organisch gebundenes Arsen. Nur zwei Proben enthielten mehr organisch gebundenes Arsen als anorganisch gebundenes.

Die Abbildung  stellt die Gehalte an anorganischem Arsen und Gesamtarsen der untersuchten Reiswaffeln und -flocken dar. Hier zeigt sich, dass die Menge an anorganischem Arsen meist 60 bis 80 % des Gesamtarsens beträgt, der Rest ist organisch gebundenes Arsen. Nur zwei Proben enthielten mehr organisch gebundenes Arsen als anorganisch gebundenes Bild vergrössern

Abbildung: Gehalte an anorganischem Arsen und Gesamtarsen


Fazit

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass praktisch jeder Reis und jedes Reisprodukt anorganisches Arsen in mehr oder weniger hohen Mengen enthält. Unter Berücksichtigung der nicht unerheblichen Verzehrsmenge von Reis bei Kindern und Erwachsenen begrüßt das LGL die Festlegung von Höchstwerten für anorganisches Arsen in Reis und Reisprodukten mit der VO (EU) 2015/1006. Die zulässigen Höchstgehalte treten am 01.01.2016 in Kraft.

Nachträgliche Anmerkung:

Am 16. Juli 2015 trat die Verordnung (EU) 2015/1006 der Europäischen Kommission zur Änderung der Verordnung 1881/2006 in Kraft, in der erstmals Höchstgehalte für anorganisches Arsen festgelegt werden. Dieser Verordnung zufolge sind ab dem 1. Januar 2016 folgende zulässigen Höchstgehalte gültig:

  • geschliffener Reis, nicht parboiled (polierter oder weißer Reis): 0,20 mg/kg Frischgewicht
  • parboiled Reis und geschälter Reis: 0,25 mg/kg Frischgewicht
  • Reiskekse, Reiswaffeln, Reiskräcker und Reiskuchen: 0,30 mg/kg Frischgewicht
  • Reis für die Herstellung von Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder: 0,10 mg/kg Frischgewicht

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