Aus-, Fort- und Weiterbildung
Das LGL nimmt die Aufgaben einer zentralen Bildungseinrichtung für die Bereiche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (StMUG) wahr. Dabei übernimmt die Akademie für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (AGL) das Management der Aus-, Fort- und Weiterbildung des öffentlichen Gesundheits- und Veterinärdienstes und der Lebensmittelkontrolle in Bayern, ebenso der Weiterbildung in den Fachgebieten Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin. Sechs verschiedene Ausbildungslehrgänge nach den einschlägigen Qualifikationsverordnungen, zwei Weiterbildungskurse und weit über 300 Fortbildungsveranstaltungen stehen jährlich auf dem Programm, dazu noch Fachtagungen und Kongresse.
Mit mehr als 500 Referenten aus Behörden, Universitäten und der Wirtschaft stehen uns ausgewiesene Experten aus der täglichen Praxis wie aus der Wissenschaft zur Verfügung. Mit ihrer Hilfe können wir ein stets aktuelles und nach den Bedürfnissen unserer Kunden maßgeschneidertes Programm zusammenstellen.
Hinzu kommen eine Reihe von Kooperationen mit Hochschulen oder anderen wissenschaftlichen Einrichtungen, Bildungsträgern und Fachverbänden. Beispielhaft hervorgehoben sei hier die Kooperation zwischen dem LGL und der Ludwig-Maximilians-Universität München, welche den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Amtsarztlehrgangs die Möglichkeit eröffnet, in Verbindung mit dem Lehrgang auch den Master of Public Health (MPH) mit der Spezialisierung Health Administration und Management (HAM) zu erwerben.
Unser Angebot an Fachfortbildung orientiert sich in erster Linie an den Bedürfnissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den entsprechenden Fachbehörden. Wir bieten aber auch offene Seminare, in denen das Fachpublikum zusammen mit den Behördenvertreten geschult wird sowie Veranstaltungen, die speziell nach den Bedürfnissen einer mit unserem Aufgabenbereich verbundenen Zielgruppe ausgerichtet sind. Unsere überfachlichen Fortbildungsangebote aus den Bereichen Führung und Kommunikation, Arbeitstechniken, Öffentlichkeitsarbeit usw. sind ausschließlich unseren Behörden vorbehalten.
