Ergebnisse der Untersuchungen auf GVO in Futtermitteln 2007-2014

Die Einhaltung der oben beschriebenen Kennzeichnungspflicht und das mögliche Vorliegen von nicht zugelassenen GVO werden vom LGL geprüft. Die seit 2008 untersuchten Probenarten und deren Verteilung sind der Abbildung zu entnehmen. Die aufgeschlüsselten Untersuchungszahlen und Beanstandungen werden in Tabelle 1 dargestellt.

Futtermittelart Anzahl davon Anzahl davon positiv davon beanstandet Beanstandungsquote
Einzelfuttermittel 240 Soja 132 96 11 8,30%
Mais 35 5 0 0,00%
Raps 31 4 0 0,00%
Lein 21 13 13 61,9%*
sonstige Einzelfutter 21 2 0 0,00%
Mischfuttermittel 247 Alleinfuttermittel 82 23 7 8,50%
Ergänzungsfuttermittel 151 34 16 10,60%
Milchleistungsfutter 14 3 1 7,10%
Zusatzstoffe 2 Zusatzstoffe 2 1 1 50,0%*
(Vitamin B2)
Gesamt (seit 2008)489 181 49 10,00%

* erhöhte Beanstandungsquote aufgrund gezielter Untersuchung nach konkreten Vorfällen

Bei der Interpretation der gezeigten Auswertung muss immer berücksichtigt werden, dass am LGL die Untersuchungen auf GVO stets risikoorientiert veranlasst werden. Dabei spielt der Verdacht auf eine falsche oder fehlerhafte Kennzeichnung ebenso eine Rolle, wie der potentielle Einsatz oder die mögliche Kontamination mit zugelassenen und nicht zugelassenen GVO. Diese Form der individuellen Betrachtung jeder einzelnen Futtermittelprobe ermöglicht somit keinen direkten Rückschluss auf die Anwendung, Verbreitung oder die generelle Beanstandungssituation bei Futtermitteln.

Eine der häufigsten Beanstandungsgründe ist das Vorhandensein von Spuren zugelassener GVOs in als gv-frei deklarierten Einzelfuttermitteln, was auf eine gewisse Kontamination bei der Ernte der Rohstoffe, sowie der Lagerung und Verarbeitung von Futtermitteln schließen lässt. Ein Trend zu einer höheren Beanstandungsquote von Futtermitteln bezüglich GVO Kontaminationen lässt sich aus Tabelle 2 nicht grundsätzlich ableiten.

Jahr Untersuchte Proben Beanstandete Probe Beanstandungsquote %
2007 58 2 3
2008 114 7 6,1
2009 75 21 28,0*
2010 52 2 3,9
2011 41 1 2,4
2012 59 2 3,4
2013 55 3 5,5
2014 41 3 7
Gesamt 495 41 8,3

* Hohe Beanstandungsquote resultiert aus gezielter Untersuchung nach Schnellwarnungen (hier: Spuren der zum damaligen Zeitpunkt in der EU nicht zugelassenen Pflanzenlinien Mais MON88017 bzw. Leinsamen FP-9678)
Quelle: LGL-Jahresberichte

Mehr zu diesem Thema

Allgemeine Informationen zum Thema