FAQs zu Salmonellen in Futtermitteln mit Informationen für den Verbraucher

Salmonellen in Sojaextraktionsschrot – was ist passiert?

Der Futtermittelhändler Archer Daniels Midland Company (ADM Spyck GmbH) aus Straubing warnte kurz vor Weihnachten öffentlich vor möglicherweise mit Salmonellen kontaminiertem Sojaextraktionsschrot. Die betroffene Ware aus dem Zeitraum vom 11. November bis zum 15. Dezember 2017 darf nicht mehr in den Verkehr gebracht oder verfüttert werden. Die Rücknahme der betroffenen Ware wird behördlich überwacht. Bei dem Futtermittel handelt es sich um Extraktionsschrot aus gentechnikfreien Sojabohnen, die in Bayern, Österreich, Ungarn und anderen Staaten des Donauraums angebaut worden sind. Mittlerweile ist auch Rapsextraktionsschrot betroffen.

Extraktionsschrote werden in der Tierernährung als Eiweißquelle genutzt und, in der Regel als Komponente in Mischfuttermitteln, zur Fütterung von Schweinen, Rindern und Geflügel verwendet. Im vorliegenden Fall wurden Teile der betroffenen Futtermittelchargen bereits ausgeliefert und in den meisten Fällen als Komponente eines Mischfuttermittels zur Fütterung in landwirtschaftlichen Betrieben eingesetzt.

Kann es durch die Verfütterung eines Salmonellen-kontaminierten Futtermittels zu einer Übertragung auf landwirtschaftliche Nutztiere kommen?

Ob landwirtschaftliche Nutztiere tatsächlich betroffen sind, hängt von vielen Faktoren ab und ist allein aufgrund der Tatsache, dass mit Salmonellen kontaminiertes Futter verfüttert wurde, nicht vorhersehbar.

Häufig kommt es dazu, dass die Tiere keine klinischen Symptome zeigen, aber Salmonellen mit dem Kot ausscheiden („symptomlose Ausscheider“). Daher muss der Schlachthof in jedem Fall über die Verfütterung kontaminierten Futters informiert werden, um entsprechende Hygienemaßnahmen bei der Schlachtung durchführen zu können.

https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/bakterielle_pilzinfektionen/salmonellose/index.htm

Kann es zu einer Übertragung auf Lebensmittel kommen?

Tiere, die Krankheitsanzeichen zeigen, dürfen generell nicht der Lebensmittelgewinnung zugeführt werden. Sofern landwirtschaftliche Nutztiere als symptomlose Ausscheider Salmonellen mit dem Kot ausscheiden, ist das Risiko einer Übertragung unter Voraussetzung einer hygienisch einwandfreien Schlachtung, der Beachtung der grundsätzlichen Hygieneregeln beim Melken sowie einer hygienisch einwandfreien Sammlung und Sortierung von Eiern als gering einzustufen. Verbraucher sollten zudem bei der Zubereitung von Lebensmitteln, insbesondere tierischen Ursprungs, immer besondere Sorgfalt walten lassen, indem sie die allgemeinen Regeln der guten Küchenhygiene beachten und rohe Lebensmittel vor dem Verzehr ausreichend durcherhitzen.

https://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/hygiene/hygienischer_umgang/verbrauchertipps/index.htm

Gibt es humane Erkrankungsfälle, die auf die Verfütterung des Salmonellen-kontaminierten Futtermittels und einen anschließenden Eintrag in die Lebensmittelkette zurückzuführen sind?

Dem LGL liegen derzeit keine Daten oder Anhaltspunkte für humane Erkrankungsfälle vor, die mit dem Salmonellen-Nachweis der Firma ADM Spyck GmbH in Zusammenhang stehen könnten.

Was ist grundsätzlich beim Konsum von Milch zu beachten?

Der Konsum von pasteurisierter Milch ist unbedenklich. Durch die gesetzlich vorgeschriebenen Erhitzungsverfahren, wie zum Beispiel Lang- und Kurzzeitpasteurisierung, werden Erreger, die eventuell in der Milch enthalten sind, sicher abgetötet. In Deutschland ist die Abgabe von Rohmilch und Rohrahm direkt an den Verbraucher bis auf wenige Ausnahmen („Milch ab Hof“, „Vorzugsmilch“) verboten. Beim Kauf von Rohmilch ab Hof ist grundsätzlich darauf zu achten, dass die Milch vor dem Verzehr abgekocht wird.

Was ist beim Umgang mit Fleisch und Fleischerzeugnissen zu beachten?

Unter den Bedingungen einer hygienisch einwandfreien Schlachtung gelangen in der Regel keine Keime in das Muskelfleisch der Tiere. Rohes Fleisch sollte stets vor dem Verzehr ausreichend durcherhitzt werden. Auf den Verzehr von rohem Fleisch sowie rohen Fleischzubereitungen sollten insbesondere bestimmte Risikogruppen (YOPI) Säuglinge, ältere Personen, Schwangere und immungeschwächte Personen, vorsorglich generell verzichten. Bei vollständig durcherhitztem Fleisch und Fleischerzeugnissen, wie beispielsweise Brüh- und Kochwürsten, aber auch bei langgereiften Rohwürsten, besteht aufgrund entsprechender Verarbeitungsprozesse keine Gefahr, dass es zu einer Übertragung von Salmonellen kommt.

Was ist beim Umgang mit rohen Eiern zu beachten?

Auch beim Umgang mit rohen Eiern sollten grundsätzlich die allgemeinen Regeln der guten Küchenhygiene beachtet werden.

Eier sollten im Haushalt stets gekühlt aufbewahrt werden. Gleiches gilt für roheihaltige Speisen, die zudem am besten sofort verzehrt werden sollten. Auch roheihaltige Speisen sind generell nicht für den Verzehr durch die YOPI-Gruppe geeignet.

Allgemeine Informationen zu Salmonellen finden Sie unter:

https://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/hygiene/bakterien/salmonellen/salmonellen_hintergrund.htm

Spezielle Informationen für Landwirte und Tierhalter erteilen die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Tierernährung und Futterwirtschaft.

https://www.lfl.bayern.de/ite/index.php