Das Gentechnikgesetz

Das Gentechnikgesetz (GenTG) stellt die Umsetzung der europäischen Richtlinien über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt (2001/18/EG) und über die Anwendung von gentechnisch veränderten Mikroorganismen in geschlossenen Systemen (98/81/EG) in nationales Recht dar. Somit regelt das Gentechnikgesetz jeglichen Umgang mit lebensfähigen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und deckt weite Bereiche der grünen, roten und weißen Gentechnik ab.

Ausgenommen ist die direkte Anwendung von GVO am Menschen (Gentherapie). Ausgehend von den beiden oben zitierten EU-Richtlinien ist das Gentechnikgesetz in die Teile „Gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen“ und „Freisetzung und Inverkehrbringen“ gegliedert.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist seit 1. August 2005 für die experimentelle Überwachung beim Vollzug des Gentechnikgesetzes in Bayern zuständig. Zu diesen Aufgaben zählen:

  • die Entnahme und Untersuchung von Proben aus gentechnischen Anlagen,
  • die analytische Überprüfung von gentechnischen Arbeiten,
  • die experimentelle Überwachung von Freisetzungen,
  • die Untersuchung von Saatgut auf gentechnisch veränderte Beimengungen.

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte des LGL sind die Entwicklung molekularbiologischer Nachweismethoden für die amtliche Überwachung im Unterausschuss Methodenentwicklung der Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Gentechnik, die Durchführung von bundesweiten und europäischen Ringversuchen und Validierungsstudien sowie die Mitwirkung beim Erstellen einer amtlichen Methodensammlung gemäß §28a GenTG.

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