Leuchten - Überprüfungen 2006

Bei den europäischen Marktüberwachungsbehörden ist bekannt, dass Leuchten häufig nicht den sicherheitstechnischen Anforderungen der Niederspannungs-Richtlinie entsprechen. Aus diesem Grund wurde in Brüssel beschlossen, ein grenzüberschreitendes Marktüberwachungsprojekt mit dem Ziel zu starten, möglichst viele Mitgliedstaaten einzubinden. Für Bayern trug die Geräteuntersuchungsstelle des LGL mit den Untersuchungsergebnissen von fünf für dieses Projekt ausgewählten Leuchten bei.

Bei einer Leuchte wurden einfache Mängel festgestellt, drei Leuchten mussten mit „erhebliche technische und formelle Mängel“ bewertet werden, eine Leuchte war nicht zu beanstanden.

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