Die Geräteuntersuchungsstelle (GUS)

Im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) werden für die Marktüberwachungsbehörden Geräteuntersuchungen und Produktprüfungen an Produkten, die dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) unterliegen, durchgeführt. Die bayerische Geräteuntersuchungsstelle (GUS) stellt damit als zentrale staatliche Stelle der Marktüberwachung in Bayern technische und personelle Prüfkompetenz zur Verfügung, um die Einhaltung von Beschaffenheitsanforderungen zu überprüfen. Im Unterschied zu den zugelassenen Stellen (wie z. B.: TÜV), die meist eine vollständige Produktprüfung vornehmen, beantwortet die GUS meist Einzelfragen bei sicherheitstechnischen Problemen und führt dazu überwiegend Teilprüfungen durch.

Als Teil der Marktüberwachung steht sie den Vollzugsbehörden als fachlich kompetente und neutrale Stelle zur Verfügung, die unabhängig und unbürokratisch vertiefende sicherheitstechnische Prüfungen durchführt oder auch in einer Stellungsnahmen Ergebnisse darstellt oder auch mit Beratungen bei Problemen weiter hilft.

Die zu prüfenden Produkte werden von der Gewerbeaufsicht in der Regel im Rahmen von Marktüberwachungsaktionen entnommen. Auch Produkte, die im Rahmen der Marktüberwachung auffällig waren oder dort angezeigt wurden, werden zur eingehenden Untersuchung an die Geräteuntersuchungsstelle geschickt. Informationen über gefährliche Produkte erhalten die Gewerbeaufsicht und das LGL beispielsweise aus RAPEX- Meldungen, aus dem internetgestützten Informations- und Kommunikationssystem auf europäischer Ebene (ICSMS) oder auch durch Verbraucherbeschwerden. In der Geräteuntersuchungsstelle werden so jedes Jahr weit über 100 Produkte im Hinblick auf ihre Sicherheit überprüft.

Der überwiegende Teil der Bundesländer verfügt über eine solche Geräteuntersuchungsstelle. Die bayerische GUS arbeitet überregional im Arbeitskreis der Geräteuntersuchungsstellen der Länder (AKGL) mit. Der AKGL dient hauptsächlich dem Erfahrungsaustausch und der Abstimmung zu Prüfverfahren und seine Vertreter arbeiten mit in einschlägigen Arbeitsgremien (z. B. den Erfahrungsaustauschkreisen EK der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik ZLS). Nach einem entsprechenden Beschluss ist der AKGL ständiges Arbeitsgremium des Arbeitsausschusses Marktüberwachung (AAMü) auf Bundesebene.

Die GUS wirkt bei Bedarf bei der Normung und Erarbeitung technischer Regeln mit, wenn diese beispielsweise überarbeitet oder an neue oder geänderte Verhältnisse angepasst werden müssen. Mitarbeiter der GUS sind auch auf Messen in Messekommissionen der Gewerbeaufsicht mit vertreten. Neben der Beratung von Herstellern und Händlern soll damit schon im Vorfeld verhindert werden, dass mangelhafte Produkte in den Handel gelangen.

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