Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in Spielzeug -Untersuchungsergebnisse 2015

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) entstehen einerseits bei unvollständigen Verbrennungsprozessen aus Kohle, Kraftstoffen und Tabak,
andererseits sind sie natürliche Bestandteile von Rohöl. PAK besitzen gesundheitsschädliche Eigenschaften. Derzeit sind in der Verordnung zur Einstufung,
Kennzeichnung und Verpackung (CLP-Verordnung) acht PAK-Verbindungen als wahrscheinlich karzinogen (Kategorie 1B) eingestuft. PAK können über die Haut und über die Atemwege aufgenommen werden. Bei den in der Spielzeugproduktion eingesetzten
mineralöl- oder kohlebasierten Weichmacherölen können je nach Qualität PAK als Verunreinigungen enthalten sein. PAK liegen auch in Rußen vor, die als Schwarzpigment zur Färbung von Bestandteilen aus Kunststoff, Gummi oder Lacken Verwendung finden. Diese Kontaminanten machen sich oft durch einen auffälligen Geruch des Spielzeugs bemerkbar.
Gemäß der Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug galten für die als krebserzeugend eingestuften PAK in Spielzeug die Konzentrationsgrenzen der CLP-Verordnung. Dies führte zum Teil zu Grenzwerten von 1.000 mg/kg. Das hieraus resultierende Schutzniveau wurde vielfach als nicht ausreichend angesehen. Seit dem 27. Dezember 2015 müssen nun Inverkehrbringer von Spielzeug und Artikeln für Säuglinge für die in Kategorie 1B eingestuften PAK-Verbindungen den deutlich niedrigeren Grenzwert von jeweils 0,5 mg/kg einhalten.

Untersuchungen des LGL

Auf der Grundlage dieser Regelung untersuchte das LGL 26 Spielzeugproben auf PAK. Dabei handelte es sich teils um lackiertes Spielzeug aus Holz, um Spielzeug aus Kunststoff wie Spielzeugautos mit schwarzen Teilen (zum Beispiel Reifen und Bodenplatten), um Kratzbilder und um Spielzeug aus geschäumtem Kunststoff. Alle Proben entsprachen hinsichtlich der festgestellten Gehalte an PAK den rechtlichen Anforderungen. Von den als wahrscheinlich karzinogen eingestuften PAK-Verbindungen wurden bei zwei Proben für je eine PAK-Verbindung ein Gehalt von 0,9 mg/kg gemessen. Diese Gehalte lagen über dem damals noch nicht geltenden Grenzwert von 0,5 mg/kg. Bei den anderen Proben waren die Konzentrationen für diese Stoffe unter 0,5 mg/kg. Bei wegen ihres Geruchs stark auffälligen Proben wie einem Teil der Kratzbilder und einem Spielzeug aus geschäumtem Kunststoff lagen die Gehalte der PAK-Verbindung Naphthalin im Bereich von 22 bis 560 mg/kg.
Proben mit solchen Naphthalingehalten fallen in der Regel wegen ihres Geruchs auf. Obwohl die Produkte nach geltendem europäischem Recht nicht beanstandet werden konnten, sind sie nach Auffassung des LGL als Spielzeug für Kinder nicht akzeptabel. In den rechtlichen Beurteilungen informierte das LGL aus vorsorglichen Gründen die verantwortlichen
Inverkehrbringer über die Befunde und erwirkte damit beispielsweise freiwillige Rücknahmen vom Markt. Prüfungen auf PAK werden auch weiterhin ein Schwerpunkt der Untersuchungen von Spielzeug sein.

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