Überprüfung von Sonnenschutzmitteln - Untersuchungsergebnisse 2008

Bereits im Jahr 2007 ergaben die Überprüfungen einen positiven Trend:

Untersucht wurden insgesamt 82 Sonnenschutzprodukte. 67 % waren hinsichtlich der Kennzeichnung der Anwendungshinweise und der Schutzkategorien bereits konform mit den Empfehlungen der EU. Zudem wiesen alle diese Produkte eine sogenannte UVA-Bilanz von über 30 auf. Die UVA-Bilanz ist eine in-vitro-Methode zur Bestimmung des Verhältnisses zwischen UVB- und UVA-Schutz (Bestimmung nach DIN 67502). Ein Wert von 30 entspricht ungefähr einem Verhältnis von UVB- zu UVA-Schutz von 3 zu 1, so wie es nach den EU-Empfehlungen gefordert wird. Nur 14 Produkte zeigten eine UVA-Bilanz von unter 30, wobei es sich bei 9 Produkten um „Altprodukte“ handelte, die in Bezug auf Aussagen zum UVA-Schutz noch „australischen Standard Norm 2604“ auslobten, während die restlichen fünf Produkte hinsichtlich einer Kennzeichnung zum UVA-Schutz keine Aussagen enthielten. Die australische Norm war bisher die einzige Festlegung einer Normungsorganisation, in der eine Mindesthöhe des UVA-Schutzumfanges definiert worden ist. Der „australische Standard“ durfte ausgelobt werden, sofern ein Sonnenschutzmittel diesen Mindestschutz gewährleisten konnte. Der Nachteil war, dass der UVA-Schutz nach australischem Standard damit für alle Lichtschutzprodukte gleich hoch war. Für Präparate mit niedrigen Lichtschutzfaktoren ist dieser UVA-Schutz noch ausreichend, während für Präparate mit hohen Lichtschutzfaktoren der UVA-Schutz zurückbleibt.

Die Grafik vergleicht den Australischen Standard mit dem angemessen hohen UVA Schutzumfang; beiden haben die gleiche Entwicklung beim UVB Schutz; während der UVA Schutz beim Australischen Standard gleich bleibt, erhöht sich der Schutz mit zunehmendem Lichtschutzfaktor in der zweiten Gruppe


Australischer Standard

Konstanter UVA-Schutzumfang

nicht ausreichend bei hohen Lichtschutzfaktoren

Angemessen hoher UVA-Schutzumfang

in Abhängigkeit vom Lichtschutzfaktor

Umfang des UVA-Schutzes mindestens ein Drittel des UVB-Schutzes

Die Proben mit einer UVA-Bilanz von unter 30 mit der Auslobung „Australischer Standard“ waren Produkte der mittleren bis sehr hohen Schutzkategorien. Damit wurde bestätigt, dass ein UVA-Schutz im Ausmaß des australischen Standards bei Produkten der niedrigen Schutzklasse noch ausreicht, während dies bei höheren Lichtschutzfaktoren nicht mehr der Fall ist.

Die neue Vorgabe zur Höhe des UVA-Schutzes bringt die Hersteller von Produkten, die keine chemischen Lichtschutzfilter, sondern ausschließlich anorganische Pigmente (Titanium Dioxide und Zinc Oxide) enthalten, in Bedrängnis. Denn bei sehr hohen Lichtschutzfaktoren ist es schwierig, allein mit mineralischen Filtern einen entsprechenden UVA-Schutz zu entwickeln. Dies ist ein Phänomen, das wir bei unseren Untersuchungen bestätigen konnten. Vier der Erzeugnisse mit einer UVA-Bilanz unter 30 enthielten als UV-Schutzfilter ausschließlich anorganische Pigmente.

Die stichprobenartigen Untersuchungen von Sonnenschutzprodukten und deren Kennzeichnung im Jahr 2008 zeigten, dass sich der positive Trend zur Umsetzung der Empfehlungen weiter verstärkt hat:

Insgesamt wurden 52 Sonnenschutzprodukte auf ihre Lichtschutzwirkung hin untersucht und die Kennzeichnung beurteilt. 83 % der Produkte waren nach den Untersuchungsergebnissen zum Lichtschutzfaktor unauffällig und 71 % wiesen eine UVA-Bilanz von über 30 auf. Diese Produkte waren auch hinsichtlich der Kennzeichnung der Anwendungshinweise konform mit den Empfehlungen der EU.

Bei den Produkten, deren UVA-Bilanz deutlich unter 30 lag, handelte es sich zumeist noch um Formulierungen, die die früher maßgebenden Anforderungen des australischen Standards erfüllten.

Unter den untersuchten Produkten befanden sich neben Erzeugnissen von namhaften internationalen Herstellern und Discountern auch Sonnenschutzmittel von Kleinstherstellern. Bei den letztgenannten ergaben sich insgesamt mehr Auffälligkeiten bezüglich der Lichtschutzwirkung sowohl im UVB- wie auch im UVA-Bereich und auch im Hinblick auf die Kennzeichnungsanforderungen. Damit hat sich gezeigt, dass die Großhersteller wesentlich schneller auf die Empfehlungen der EU reagiert haben.

Fazit: Insgesamt zeigen unsere Überprüfungen, dass zwei Jahre nach Verabschiedung der EU-Empfehlungen circa 70 % der auf dem Markt befindlichen Produkte den neuen Grundsätzen des modernen Sonnenschutzes entsprachen.

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