Marktüberwachung im stofflichen Verbraucherschutz 2009

Klebstoffe

Sekundenkleber und identisch zusammengesetzte Nagelkleber wurden auf die verwendeten Lösemittel untersucht. Dabei wurden bei etwa jedem dritten Produkt verbotene Stoffe, wie zum Beispiel Trichlormethan, festgestellt. Zudem hielten mehr als 40 % der Kleber die geltenden Kennzeichnungsvorschriften nicht ein. Bei anderen Klebstoffen wie Allzweck-, Fahrrad- und Sprühkleber enthielten 7 % aller Proben verbotene Lösemittel, hier meist Toluol.

Biozidprodukte

Das LGL untersuchte auch eine Auswahl an Biozidprodukten, zum Beispiel Holzschutzmittel, Insektensprays und Mittel zur Trinkwasserdesinfektion. Wie in den Vorjahren war deren Kennzeichnung sehr häufig fehlerhaft; jede zweite entsprach nicht den Anforderungen. Zudem passte in mehreren Fällen die Aufschrift nicht zur chemischen Zusammensetzung.

Pinselreiniger und Verdünner

Pinselreiniger und Verdünner enthalten Lösemittel, die zu einer Gesundheitsgefährdung führen können. Bei 9 % der Proben fehlten gefahrstoffrechtliche Etikettierungselemente, die aufgrund der verwendeten Stoffe notwendig waren; bei 45 % fehlten weitere Kennzeichnungsbestandteile.

Farben, Lacke und Lasuren

Auch Farben, Lacke und Lasuren enthalten größere Mengen an Lösemitteln. Daher dürfen nur bestimmte Konzentrationen an flüchtigen Stoffen vorhanden sein. Etwa 2 % der Erzeugnisse hielten mit ihren Lösemittelkonzentrationen die vorgegebenen Begrenzungen nicht ein, weitere 13 % hatten eine fehlerhafte Kennzeichnung.

Kunststoffprodukte

Mit dem mobilen Röntgenfluoreszenzgerät untersuchte das LGL in Baumärkten und anderen Einzelhandelsgeschäften etwa 2.300 Proben unterschiedlicher Kunststoffprodukte auf ihren Gehalt an Cadmium. Dieser überschritt bei 5 % aller Erzeugnisse den geltenden Grenzwert.

Dichtungen

Das LGL untersuchte außerdem 40 Dichtungen, die bei nachfüllbaren Gartenfackeln und in Bastlersets aus Baumärkten verwendet werden. Dabei enthielten insgesamt elf Produkte verbotene Asbestfasern.

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