Pressemitteilung

21.04.2023
Nr. 14/2023

Lebensmittelsicherheit

Alkoholfreie Biere: Ergebnisse der Untersuchungen zu Alkoholgehalt erfreulich

Anlässlich des Tags des deutschen Bieres am 23. April 2023: Mehrjährige Untersuchungen zeugen von Einhaltung zulässiger Alkoholgehalte bei "alkoholfreiem Bier". Auch die Situation hinsichtlich Nitrosaminrückständen bei herkömmlichen Biersorten ist positiv.

Alkoholfreies Bier liegt im Trend. So stieg die Gesamtproduktionsmenge alkoholfreier Biere in Deutschland laut Statistischem Bundesamt von 2011 bis 2021 um rund 74 Prozent. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat sich daher bereits seit einigen Jahren dieser Produktgruppe als ein Schwerpunktthema gewidmet. Die Ergebnisse der Laboruntersuchungen erwiesen sich als erfreulich.

So ergab die Auswertung, dass bei allen 246 im Zeitraum 2017 bis 2022 stichprobenhaft überprüften Proben alkoholfreier Biere die zulässige Höchstmenge an Volumenprozent (% vol.) Alkohol eingehalten wurde. Als „alkoholfreie Biere“ dürfen generell solche Biersorten bezeichnet werden, die einen Alkoholgehalt von maximal 0,5 % Volumenprozent Alkohol (vol.) aufweisen. Produkte, die mit dem Zusatz „0,0 % vol.“ werben, müssen rein rechnerisch sogar weniger als 0,05 % vol. Alkohol bzw. Ethanol enthalten. Um alkoholfreie Biere herzustellen, stehen grundsätzlich verschiedene Produktionsmethoden zur Verfügung, darunter das Stoppen des Gärprozesses vor Erreichen eines Alkoholgehalts von 0,5 % vol., die nachträgliche Entalkoholisierung (zum Beispiel mittels Umkehrosmose oder Vakuumdestillation) sowie der Einsatz spezieller Hefen.

Darüber hinaus untersucht das LGL sowohl alkoholfreie als auch alkoholhaltige Biere regelmäßig auf mögliche Nitrosaminrückstände. Dabei stellte das LGL fest, dass der technische Richtwert für Biere von 0,5 μg/kg in den letzten fünfzehn Jahren nur noch selten überschritten wurde. Dies dürfte im Wesentlichen auf die Optimierung des Darrprozesses in den Mälzereien und die kontinuierlich durchgeführten amtlichen Untersuchungen zurückzuführen sein. Nitrosamine sind potentiell krebserregende Stoffe und können während des Darrens bei der Herstellung des Malzes entstehen. 

Allgemeine Informationen zum Thema:
Bier, Bierähnliche Getränke, Rohstoffe für die Bierherstellung (bayern.de)
Nitrosamine – Mögliche Aufnahmequellen für den Menschen (bayern.de)


Über das LGL
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit. Als interdisziplinäre, wissenschaftliche Fachbehörde verfolgt das LGL in seinem Handeln stets den „One-Health-Ansatz“ – denn nur gesunde Tiere liefern gesunde Lebensmittel, und nur eine gesunde Umwelt ermöglicht körperliches, geistiges und soziales Wohlergehen.
Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung umfassen die Aufgaben des LGL die Untersuchung und rechtliche Beurteilung von Lebensmitteln einschließlich der toxikologischen Risikobewertung bedenklicher Inhaltsstoffe. Das LGL sieht sich dabei als Dienstleister im Bereich der Lebensmittelsicherheit, um die bayerische Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen.