Untersuchung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs und sonstigen Lebensmitteln auf Per- und Polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) - Untersuchungsergebnisse seit 2019

Lebensmittel tierischen Ursprungs wie Milch, Eier, Honig und verschiedene Fleischarten, sowie sonstige Lebensmittel wie Bier werden vom LGL regelmäßig auf per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) untersucht. Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen sind Umweltkontaminanten, die zum Beispiel durch industrielle Anwendung über das Abwasser oder auch durch den Einsatz spezieller Feuerlöschschäume in die Umwelt freigesetzt werden und sich über die Nahrungskette in Tieren anreichern können. Aufgrund ihrer negativen Wirkung auf die Gesundheit sind per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen in Lebensmitteln generell unerwünscht.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat in ihrer aktuellen Stellungnahme aus dem Jahr 2020 eine tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge (TWI, tolerable weekly intake) für die Summe von vier perfluorierten Alkylsubstanzen, nämlich Perfluoroctansäure (PFOA), Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) und Perfluornonansäure (PFNA) von 4,4 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Woche abgeleitet. Diese Menge kann jede Woche auch lebenslang aufgenommen werden, ohne dass gesundheitliche Beeinträchtigungen beim Menschen zu erwarten sind.

Mit der Verordnung (EU) 2022/2388 vom 7. Dezember 2022 wurde die Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 um Höchstgehalte für Perfluoralkylsubstanzen in bestimmten tierischen Lebensmitteln wie Eier, Fischen und Fleisch erweitert. Die Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 wurde im Jahr 2023 durch die Verordnung (EU) Nr. 2023/915 ersetzt. Die Höchstgehalte für PFAS gelten seit dem 1. Januar 2023. Festgelegt wurden Einzelhöchstgehalte für die vier von der EFSA bewerteten PFAS (PFOS , PFOA , PFNA und PFHxS ) und ein Höchstgehalt für die Summe dieser vier PFAS .

In Tabelle 1 bis drei sind die Untersuchungsergebnisse des LGL zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs und zu sonstigen Lebensmitteln ab dem Jahr 2019 dargestellt. Die Proben sind nach Lebensmittelkategorie (Milch und Käse, Rindfleisch und -innereien, Schweinefleisch und -innereien, Lamm-, Schaf-, Ziegenfleisch und -innereien, Geflügelfleisch und -innereien, Hühnereier, Honig, Bier) und ihrer Herkunft (Postleitzahlbereich) sortiert. Es werden jeweils die Ergebnisse für die vier durch die EFSA-Bewertung bzw. die Höchstgehalte erfassten PFAS (PFOS, PFOA, PFNA und PFHxS) angegeben. Für die PFOS ist in der Spalte nur der Gehalt der unverzweigten Substanz (n-PFOS) angegeben. Falls weitere, andere als die vier genannten PFAS erfasst wurden, sind diese in der Spalte „weitere PFAS“ mit ihrem Gehalt aufgeführt. Hier ist bei den aktuellen Proben auch der Summengehalt aus unverzweigter PFOS und ihren verzweigten Isomeren angegeben (Summe PFOS), für den der gesetzliche Höchstgehalt gilt.

Link zur Internetseite: Untersuchungsergebnisse des LGL zu tierischen und sonstigen Lebensmitteln ab 2019 (Tabelle 1, 2 und 3)

In keiner Probe Milch und nur einer Probe Bier wies das LGL Gehalte an PFAS nach. Die jeweilige Nachweisgrenze ist bei den Proben angegeben (0,1 µg/kg, aktuelle Proben 0,01 µg/kg). In einem Bier wurde Perfluorpentansäure (PFPeA) mit einem Gehalt unter der Bestimmungsgrenze der Methode von 0,03 µg/kg festgestellt. Auch in den Fleischproben konnten weitgehend keine PFAS nachgewiesen werden. Häufiger sind PFAS-Nachweise in Innereien wie Leber, da sich PFAS dort bevorzugt anreichern. Bei Hühnern werden PFAS bevorzugt in die Eier eingelagert, was die ebenfalls vermehrten Nachweise in Hühnereiern erklärt. Da die Nachweisgrenzen der Methode im Jahr 2023 durch methodische Änderungen abgesenkt werden konnten, die Analytik also empfindlicher wurde und somit noch geringere PFAS-Gehalte erfasst werden, nehmen die PFAS-Nachweise bei den aktuelleren Proben etwas zu. Positive Nachweise sind meist auf eine bekannte PFAS -Kontamination in der Umgebung zurückzuführen. Die Aufnahme der PFAS kann über das Tränkewasser und das Futter oder direkt aus dem Boden erfolgen. Insgesamt sind die PFAS-Gehalte der bisher untersuchten Lebensmittel tierischen Ursprungs überwiegend als geringfügig einzuschätzen, die gesetzlichen Höchstgehalte werden weitgehend eingehalten. Im Fall von auffälligen PFAS-Gehalten in Proben erfolgt durch das LGL eine Information an die Umweltbehörden, so dass diese Befunde dort Recherchen zu möglichen PFAS-Quellen in der Umwelt auslösen. Am LGL erfolgen soweit möglich Folgeuntersuchungen bei weiteren Lebens- oder auch Futtermitteln zur Ursachenermittlung, so dass die Gehalte im Optimalfall durch Änderungen an den Haltungsbedingungen der Nutztiere reduziert werden können. Fische aus belasteten Gewässern und Wildtiere allerdings reichern PFAS stärker an. Die ausführliche Bewertung der Untersuchungsergebnisse findet man unter PFOA und PFOS in Fischen sowie Untersuchung von Wildfleisch und -innereien.