Aufgaben / Zuständigkeiten des Landesinstituts
Planung und Lenkung Lebensmittelsicherheit (PL); Sachgebiet PL1, Rechts- und Grundsatzfragen, EU-Schnellwarnsysteme, Lebensmittelbetrug, Frühwarnsystem, Aufsicht, Amtshilfeverfahren

Aufgabenüberblick

  • Kontaktstelle des Freistaats Bayern für Meldungen im Rahmen des EU Schnellwarnsystems für Lebens- und Futtermittel einschließlich Lebensmittelbedarfsgegenständen (RASFF)
  • Bearbeitung von Meldungen im Rahmen des EU-Schnellinformationssystems RAPEX soweit Bedarfsgegenstände, Kosmetische Mittel und mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte betroffen sind
  • Kontaktstelle des Freistaats Bayern für Lebensmittelbetrug
  • Etablierung eines Frühwarnsystems zur Erkennung von Risiken für die Lebensmittelsicherheit und von Betrugspotentialen
  • Betreuung der Verbraucherhotline
  • Kontaktstelle des Freistaats Bayern für Allgemeine Amtshilfe im Rahmen des Administrative Assistance and Cooperation System (AAC)
  • Rechts- und Grundsatzfragen, insbesondere des Lebensmittel-, Futtermittel- und Tiergesundheitsrechts
  • Betreuung einer Internetplattform mit Warnungen der Öffentlichkeit vor bestimmten Lebensmitteln etc.

Zielgruppe

Behörden für Gesundheit, Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz, interessierte Verbraucherinnen und Verbraucher

Kontakt

Landesinstitut Planung und Lenkung Lebensmittelsicherheit
Telefon: 09131/6808-0
E-Mail: PL@lgl.bayern.de

Weiterführende Informationen