Aufgaben / Zuständigkeiten des des Landesinstitut für Lebensmittel, Lebensmittelhygiene und kosmetische Mittel (LH)

Sachgebiet LH6: Getränke

Untersuchungen, Gutachten und Stellungnahmen, Entwicklung und Umsetzung von Fachkonzepten für Weine und Erzeugnisse aus Wein (z.B. Sekt, Perlwein, Glühwein, Bowlen) sowie weinähnliche Getränke (z.B. Erdbeerwein, Erdbeerbowle), Bier und Biermischgetränke, Spirituosen, Frucht- und Gemüsesäfte, Erfrischungsgetränke, Essige, Konfitüren und Fruchtzubereitungen, Aromen und Authentizitätsprüfungen

Das Sachgebiet LH6, das nahezu identisch mit der Dienststelle Würzburg ist, wird auch das „Getränkezentrum“ des LGL genannt.

Das Untersuchungs- und Beurteilungsspektrum der eingehenden Proben ist sehr weit gefächert. Im Wesentlichen wird die Übereinstimmung mit rechtlichen Vorgaben zur Herstellung und Kennzeichnung bei den einzelnen Produktgruppen überprüft. Hierzu zählen neben den Vorschriften zum Alkohol-, Frucht-, Zucker-, Säure-, Extraktgehalt und Ähnlichem auch Regelungen über die rechtmäßige Verwendung von Zusatzstoffen. Einen weiteren Untersuchungsschwerpunkt stellt die Überprüfung der Einhaltung von Richt- bzw. Grenzwerten für toxikologisch relevante Stoffe oder der Nachweis von allergen wirksamen Stoffen dar.

Untersuchungen von Lebensmitteln bezüglich Authentizität und Produktverfälschungen sowie sonstigen Irreführungen werden zusätzlich mit speziellen Analysenverfahren, insbesondere der Kernresonanzspektroskopie (NMR) und der Aromastoffanalytik, durchgeführt; hiermit können Qualitäts- und Herkunftsangaben überprüft sowie unerlaubte bzw. nicht oder falsch deklarierte Herstellungsverfahren und Rohstoffe festgestellt werden.

Zielgruppe

Kreisverwaltungsbehörden, Regierungen und Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG), Verbraucher

Kontakt

Dr. Klaus Mahlmeister
Telefon: 09131/6808-0
E-Mail: poststelle@lgl.bayern.de