Aufgaben / Zuständigkeiten des Landesinstitut für Lebensmittel, Lebensmittelhygiene und kosmetische Mittel (LH)

Sachgebiet LH6: Getränke

Erst- und Zweitgutachter für Einfuhruntersuchungen von Erzeugnissen des Weinrechts aus Drittländern

Im Sachgebiet LH 6 werden als Spezialaufgabe die Einfuhruntersuchungen für Bayern durchgeführt.

Zielgruppe

Zollämter

Kontakt

Dr. Klaus Mahlmeister
Telefon: 09131/6808-0
E-Mail: poststelle@lgl.bayern.de