Überprüfung von Produkten auf nicht erlaubte Stoffe nach der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung

Toaster

Die Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten ist seit Mai 2013 in der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV), vorher Teil des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, geregelt. Diese schreibt vor, dass Geräte, die Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle und polybromierte Diphenylether (PBDE) in homogenen Werkstoffen über 0,1 Gew.-% (für Cadmium 0,01 Gew.-%) enthalten, nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen (mehr Details siehe Bestimmung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten). Bei diesen Stoffen handelt es sich zum Teil um Krebs auslösende, zum Teil um persistente und/oder neurotoxische Stoffe. Dennoch besteht für den Verbraucher durch die Nutzung von Elektro- oder Elektronikgeräten, die die verbotenen Stoffe in Mengen über dem erlaubten Grenzwert enthalten, normalerweise keine direkte Gefahr. Durch das Verbot möchte der Gesetzgeber vor allem den Eintrag dieser Stoffe in die Umwelt reduzieren und damit auch verhindern, dass der Mensch indirekt, zum Beispiel über die Nahrungskette, über das normale Maß hinaus gegenüber diesen Stoffe exponiert wird.

Seit 2012 untersucht das LGL routinemäßig Elektrogeräte auf die regulierten Verbindungen. Aus unterschiedlichen Gründen sind diese Untersuchungen sehr aufwendig. Hauptpunkt dabei ist die Zerlegung der Geräte in sogenannte homogene Werkstoffe. Unter einem homogenen Werkstoff versteht man laut ElektroStoffV "einen Werkstoff von durchgehend gleichförmiger Zusammensetzung oder einen aus verschiedenen Werkstoffen bestehenden Werkstoff, der nicht durch mechanische Vorgänge wie Abschrauben, Schneiden, Zerkleinern, Mahlen und Schleifen in einzelne Werkstoffe zerlegt oder getrennt werden kann". Damit verhindert man, dass kleine Bauteile, die wie Lötstellen hohe Mengen an Blei enthalten, aufgrund des geringen Gewichtes des Bauteiles bezogen auf das gesamte (schwere) Gerät die vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten. Weiterhin ermöglicht diese Vorgehensweise auch, Bauteile als homogene Werkstoffe von den Stoffverboten auszunehmen, solange für diese Bauteile keine Alternative ohne die regulierten Verbindungen verfügbar ist. Diese Zerlegung in homogene Werkstoffe führt aber auch dazu, dass ein einfacher Toaster im Durchschnitt ca. 67 homogene Werkstoffe ergibt (Abb. 2). Bei einem Computer läge man bei mehr als 500 homogenen Werkstoffen. Damit ist auch ersichtlich, dass hier hinsichtlich Dokumentation (Zuordnung des homogenen Werkstoffes zum jeweiligen Gerät) und Analytik ein erheblicher Aufwand betrieben werden muss. Details dazu finden sich unter Methodenentwicklung und Risikobewertung für gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.

Die Abbildung zeigt anhand verschiedener Fotos, wie ein Toaster in zahlreiche kleine Einzelteile zerlegt wurde. Die Einzelteile sind nach den verschiedenen homogenen Werkstoffen gruppiert angeordnet. Bild vergrössern

Abb. 2: Zerlegung eines Toasters in homogene Werkstoffe


Bislang untersuchte das LGL mehr als 10.000 solcher homogenen Werkstoffe. Für die Proben aus 2014 waren ca. 1 % der Werkstoffe auffällig hinsichtlich Blei und Cadmium (Ausnahmen nicht mitgezählt). Überwiegend handelte es sich um Blei im Lot (66 %), gefolgt von Blei in Kunststoffen (22 %). Bei den auffälligen Blei-haltigen Lötstellen handelte es sich meist um einzelne handgelötete Stellen in den Elektro- und Elektronikgeräten. Etwa 4 % der Werkstoffe deuteten auf eine Verwendung bromierter Flammschutzmittel hin. Von den 85 untersuchten Kunststoffproben wurde in fünf Fällen eine Überschreitung des Grenzwertes festgestellt. In drei Fällen waren die Überschreitungen so gering, dass auf die Verwendung von recyceltem Kunststoff geschlossen werden kann. In zwei Fällen lagen deutliche Überschreitungen mit Gehalten über 4 Gew.-% vor, in denen man von einem direkten Zusatz von polybromierten Diphenylethern (PBDEs) als Flammschutzmittel ausgehen kann.

Insgesamt waren über die Jahre 2012-2014 von den 189 Geräten 42 (22 %) zu beanstanden, davon 28 Geräte wegen Blei, 15 wegen PBDEs, drei wegen Cadmium und vier wegen schwarzchromatierter (sechswertiges Chrom enthaltender) Schrauben. In zahlreichen Geräten überschritten auch mehrere Bauteile die Grenzwerte. Bisherige Spitzenreite unter den nicht konformen Geräten waren ein ferngesteuerter Helikopter und ein Dart-Board mit 10 bzw. 11 nicht konformen Werkstoffen, wie mehreren Blei-haltigen Lötpunkten, Kabelisolierungen und Kunststoffbauteilen.

Die nach wie vor hohe Beanstandungsquote (im 1.Halbjahr 2015 ca. 30 %), zukünftige Verbote weiterer Stoffe sowie die Ausdehnung auf weitere, bisher nicht regulierte Elektrogeräte sollten in Zukunft zu einer verstärkten Überprüfung von Elektrogeräten führen.

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