Flüchtige organische Verbindungen (VOC) in Spielwaren aus geschäumtem Material

Das Monitoring des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist ein gemeinsam von Bund und Ländern seit 1995 durchgeführtes systematisches Mess- und Beobachtungsprogramm. Dabei werden Lebensmittel und seit 2010 auch kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände repräsentativ für Deutschland auf nicht erwünschte Stoffe oder Mikroorganismen untersucht.

Das Monitoring dient dem vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutz. Mit seiner Hilfe können gesundheitliche Risiken für die Verbraucher durch die in und auf Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen gefundenen, nicht erwünschten Stoffe frühzeitig erkannt und gegebenenfalls durch gezielte Maßnahmen abgestellt werden.

Im Rahmen des Monitorings 2016 wurden deutschlandweit Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt und Spielwaren aus geschäumtem Kunststoff auf ihren Gehalt an verschiedenen flüchtigen organischen Verbindungen (volatile organic compounds, VOC) untersucht. Dabei wurden die flüchtigen organischen Substanzen Acetophenon, 2-Phenyl-2-propanol und α,α'-Dihydroxy-1,3-diisopropylbenzol in Schuhbekleidung aus geschäumten Kunststoffen (z. B. Kunststoffpantoffeln oder Flip-Flops), Schutzunterlagen und Ballspielen nachgewiesen.

Acetophenon wird als Rohstoff bei der Herstellung von geschäumten Kunststoffen verwendet. Zudem kann es im Herstellungsprozess als Nebenprodukt aus Dicumylperoxid, einem zur Vernetzung eingesetzten Stoff, entstehen. Gemäß den Vorgaben des europäischen Chemikalienrechts ist Acetophenon als augenreizend und gesundheitsschädlich beim Verschlucken eingestuft. Zudem kann Acetophenon unter bestimmten Umständen die Haut reizen (BfR-Stellungnahme Nr. 047/2008).

Wie Acetophenon kann 2-Phenyl-2-propanol als Nebenprodukt beim Herstellungsprozess auftreten, wenn als Vernetzer Dicumylperoxid eingesetzt wird. Gemäß den Vorgaben des europäischen Chemikalienrechts wird 2-Phenyl-2-Propanol ebenfalls als augenreizend und gesundheitsschädlich beim Verschlucken sowie zusätzlich als hautreizend eingestuft. Daneben gibt es deutliche Hinweise darauf, dass 2-Phenyl-2-propanol allergische Reaktionen beim Menschen auslöst (BfR-Stellungnahme Nr. 047/2008).

Bei Verwendung eines anderen technischen Vernetzers zur Herstellung von geschäumtem Kunststoff, wie z. B. Bis-(tert-Butylperoxy-isopropyl)benzol, ist als Nebenprodukt beispielsweise die Substanz α,α'-Dihydroxy-1,3-diisopropylbenzol nachweisbar, die gemäß den Vorgaben des europäischen Chemikalienrechts wie 2-Phenyl-2-Propanol als augenreizend, hautreizend und gesundheitsschädlich beim Verschlucken eingestuft wird.

In den im Monitoring 2016 geprüften Spielwaren wurden VOC seltener und in geringeren Gehalten als in Schuhbekleidung nachgewiesen.
Zudem belegten die Ergebnisse einen Zusammenhang zwischen dem Geruch der Spielwaren und ihrem Gehalt an VOC. In seiner Stellungnahme vom 13. September 2004 hält das Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) aus Gründen der Vorsorge Produkte, die durch Lösungsmittelgeruch auffallen, als Spielzeug für Kinder für ungeeignet.

Im Jahr 2019 untersuchte das LGL erneut Spielzeug aus geschäumtem Kunststoff. Die Probenserie bestand zum größten Teil aus Squishies/Squeezies, die sich in den letzten Monaten einerseits besonderer Beliebtheit erfreut hatten, andererseits jedoch wegen ihres Geruchs und ihres Gehalts an VOC in die Kritik geraten waren.

Das Bild zeigt Spielzeug aus geschäumten Material

Immer wieder weisen Produkte aus geschäumtem Material einen unangenehmen, z. T. stechenden Geruch auf, der laut Aussage des BfR auf Qualitätsmängel hinweist und der guten Herstellungspraxis widerspricht (BfR-Stellungnahme Nr. 047/2008). Verantwortlich für diesen Geruch sind Nebenprodukte und Lösungsmittel aus dem Herstellungsprozess, z. B. 2-Phenyl-2-propanol oder N,N-Dimethylformamid (DMF), die teilweise auch gesundheitsschädliche Eigenschaften aufweisen. Das BfR vertritt die Auffassung, dass in Spielzeug gemäß der guten Herstellungspraxis der Gehalt an gesundheitlich problematischen Substanzen so weit wie möglich zu minimieren ist (BfR-Stellungnahme vom 29. Oktober 2004).

Für die aktuelle Untersuchung erweiterte das LGL seine bereits bestehende Analysemethode für VOC in Bedarfsgegenständen, so dass neben Acetophenon, 2-Phenyl-2-propanol und α,α-Dihydroxy-1,3-diisopropylbenzol auch N,N-Dimethylformamid (DMF), N-Methylformamid, Cyclohexanon und Isophoron geprüft werden konnten.

DMF, N-Methylformamid, Cyclohexanon und Isophoron werden als Lösungsmittel für verschiedene Kunststoffe im Herstellungsprozess von Spielwaren aus Kunststoff eingesetzt.

Gemäß den Vorgaben des europäischen Chemikalienrechts werden diese Stoffe unterschiedlich eingestuft: DMF und N-Methylformamid werden u. a. als reproduktionstoxisch eingestuft. Cyclohexanon wird als gesundheitsschädlich beim Einatmen eingestuft. Isophoron wird u. a. als gesundheitsschädlich beim Hautkontakt sowie als atemwegs- und augenreizend eingestuft.

Die aktuelle Probenserie setzte sich folgendermaßen zusammen:

  • 1 Set aus verschiedenen Tierfiguren aus Kunststoff,
  • 3 Puzzle-Matten und
  • 18 Squishies/Squeezies.

Dabei stammten elf Proben aus dem bayerischen Handel und elf Proben von Squishies/Squeezies aus dem Internethandel.

In zwei der 22 Proben wurden VOC nachgewiesen. Die Untersuchung auf DMF, dessen Vorhandensein den Kern der Kritik an den Squishies/Squeezies dargestellt hatte, verlief in einer der geprüften Proben positiv. Diese Probe wies einen als „unangenehm“, „leicht süßlich, „nach neuem Kunststoff“ beschriebenen intensiven Geruch auf. Von den untersuchten Proben war nur diese Probe geruchlich deutlich auffällig.

 

Tabelle 1: Untersuchungsergebnisse für die Bestimmung von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) in mg/kg in Bedarfsgegenständen aus geschäumtem Material (Ergebnisse größer Bestimmungsgrenze)
Gehalt VOC [mg/kg]
Spielzeugart

Acetophenon
2-Phenyl-2-propanol
N,N-Dimethylformamid
Puzzle-Matte
63,3
75,4
 
Squishy  
25,2
572,9

 

In zwei Proben wies das LGL keine der geprüften Testsubstanzen nach. Acetophenon wurde in vier Proben in Konzentrationen unterhalb der Bestimmungsgrenze des eingesetzten Verfahrens nachgewiesen, DMF in fünf Proben und 2-Phenyl-2-propanol in zehn Proben. Methylformamid wurde in keiner der analysierten Proben nachgewiesen. Außerdem konnte das LGL Spuren von α,α-Dihydroxy-1,3-diisopropylbenzol (in vier Proben), Cyclohexanon (in 15 Proben) und Isophoron (in 13 Proben) feststellen.

Insgesamt weist auch diese Untersuchung auf den Zusammenhang zwischen dem Geruch von Bedarfsgegenständen aus geschäumtem Kunststoff und ihrem Gehalt an VOC hin. In Übereinstimmung mit der Schlussfolgerung aus dem Monitoring 2016 kann der Verbraucher bei seinen Kaufentscheidungen den Geruch von Spielwaren aus geschäumtem Kunststoff als Indiz für deren Qualität heranziehen und sich an den Empfehlungen des BfR orientieren. Gerade beim Kauf von Spielzeug für Kinder, eine besonders schützenswerte Bevölkerungsgruppe, sollten Vorsorge und Gesundheitsschutz im Vordergrund stehen.