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Bayerisches Landesamt für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Glutamat

In asiatischen Restaurants wird häufig Glutamat bei der Zubereitung der Speisen zugesetzt. Glutamat verstärkt den Geschmack und hat in hoher Konzentration auch selbst einen leicht salzigen, würzigen und süßlichen Eigengeschmack. Bei Glutamat handelt es sich um Salze der Glutaminsäure, einer auch natürlich in Lebensmitteln vorkommenden Aminosäure. Der Zusatz zu Lebensmitteln ist auf eine Höchstmenge von 10 g/kg (ausgedrückt als Glutaminsäure) beschränkt, was immerhin einer Menge von 1 % des Lebensmittels entspricht.

Mögliche Nebenwirkungen

Glutamat steht im Verdacht, bei einzelnen Personen das sogenannte "China-Restaurant-Syndrom" auszulösen, eine pseudoallergische Reaktion, die sich unter anderem durch Übelkeit, Kopfschmerzen, Konzentrationsschwäche, Taubheitsgefühl im Nacken, gerötete Hautpartien und Hautausschlag, Mundtrockenheit, Jucken im Hals und anderen Symptomen bemerkbar machen kann. Die Symptome können circa zehn bis 20 Minuten nach dem Verzehr von glutamathaltigen Speisen auftreten und verschwinden aber nach einiger Zeit von selbst wieder.

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Untersuchungsergebnisse

2008