Nährwertkennzeichnung und Zutatenverzeichnis bei Wein ab 08.12.2023 verpflichtend

Hintergrund

Seit der Änderung der VO (EU) 1308/2013 zählen sowohl die Nährwertkennzeichnung als auch das Verzeichnis der Zutaten zu den obligatorischen Angaben bei der Kennzeichnung im Weinsektor. Die Änderung tritt am 08.12.2023 in Kraft und ist damit verpflichtend für Weine, die ab diesem Datum als hergestellt gelten.

Um einen Überblick über den aktuellen Stand zum Thema der Nährwertkennzeichnung und Zutatenverzeichnis zu geben, wurde dieser Praxisleitfaden erstellt. Er gibt keine rechtliche Gewähr oder erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Hier finden Sie unseren Praxisleitfaden Stand 08.12.2023:

Rechtsstellen


Die für die Kennzeichnung von Wien zugrundeliegenden Rechtsstellen finden sie nachfolgend. Bitte verwenden Sie hier immer die jeweils aktuell konsolidierte Fassung (die Versionen sind links im Kasten angezeigt).