Untersuchung auf Wasserzusatz bei Fischfilets

Signet Jahresbericht 2021/22

Abstract

In den Jahren 2021/2022 untersuchte das LGL insgesamt 130 Proben Fischfilets auf einen möglichen Wasserzusatz. In 15 Proben (11%) wurde ein Wasserzusatz nachgewiesen. Der Anteil an zugesetztem Wasser im Filet betrug dabei je nach Probe 10% bis 45%. Während das LGL bei Filets von Seehecht, Tilapia und Zander keinen Wasserzusatz feststellte, wies das LGL bei einer von zehn Kabeljauproben und bei sechs von 48 Proben Alaska Seelachs-Filets einen Wasserzusatz nach, der nicht deklariert war. Am häufigsten wurde ein Wasserzusatz bei Pangasiusfilets nachgewiesen (bei acht von 41 Proben), jedoch war der Wasserzusatz abgesehen von einer Probe immer deklariert.

Hintergrund der Untersuchungen

Durch einen Wasserzusatz zu Fischfilets wird deren Gewicht erhöht, und somit kann mehr „Fisch“ verkauft werden, als gefangen oder gezüchtet wurde. Ein Wasserzusatz ist lebensmittelrechtlich nicht verboten, allerdings muss der Verbraucher über einen Wasserzusatz informiert werden: Nach der europäischen Lebensmittelinformationsverordnung (Art. 17 Abs. 5 in Verbindung mit Anhang VI Nr. 6 Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) ist bei vorverpackter Ware in der Bezeichnung des Lebensmittels auf den Wasserzusatz hinzuweisen, wenn das zugesetzte Wasser mehr als 5% beträgt. Außerdem muss deklariert werden, wie hoch der Fischanteil im Erzeugnis ist: in der Bezeichnung des Lebensmittels, in ihrer Nähe oder im Zutatenverzeichnis (Art. 22 Verordnung (EU) Nr. 1169/2011). Auch bei unverpackt angebotenen Fischfilets muss auf einen Wasserzusatz hingewiesen werden (z. B. auf dem Schild an der Ware), um eine Irreführung des Verbrauchers im Sinne des einschlägigen EU-Rechts (Art. 7 Abs. 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) zu vermeiden.

Der Nachweis eines Wasserzusatzes beruht auf der Untersuchung der Zusammensetzung der Fischfilets (v. a. Wassergehalt, Eiweißgehalt), da sich durch einen Wasserzusatz die Zusammensetzung der Fischfilets ändert. Stehen Vergleichswerte für die betreffende Fischspezies zur Verfügung, so kann die Höhe des Wasserzusatzes abgeschätzt werden.

Im Rahmen der Authentizitätsprüfung von Seafood untersucht das LGL regelmäßig Fischfilets auf einen möglichen Wasserzusatz. In den Jahren 2021/2022 nahm das LGL zudem an der Operation OPSON XI teil. Bei den von Europol und INTERPOL koordinierten OPSON-Operationen wird jährlich in Schwerpunktaktionen gegen Lebensmittelbetrug vorgegangen. Der Fokus von OPSON XI lag in Deutschland und einigen weiteren europäischen Staaten auf irreführenden und betrügerischen Praktiken bei Fischen, Krebs- und Weichtieren (BVL - OPSON XI (2021/2022) – Fehldeklaration und Fremdwasserzusatz bei Fischen, Krebs- und Weichtieren im Fokus der Untersuchungen (bund.de)).

Ergebnisse

In den Jahren 2021/2022 untersuchte das LGL insgesamt 130 Proben Fischfilets auf einen möglichen Wasserzusatz. Hierbei handelte es sich um Filets von Alaska-Seelachs (48 Proben), Pangasius (41 Proben), Seehecht (15 Proben), Kabeljau (10 Proben), Tilapia (9 Proben) und Zander (7 Proben). In insgesamt 15 Proben wurde ein Wasserzusatz nachgewiesen (11%). Der Anteil an zugesetztem Wasser im Filet betrug dabei je nach Probe 10% bis 45%.

Bei den Filets von Seehecht, Tilapia und Zander stellte das LGL keinen Wasserzusatz fest. Bei den Kabeljaufilets war nur in einer Probe Kabeljau (Gadus macrocephalus) ein Wasserzusatz nachweisbar. Der Wasserzusatz war nicht deklariert und die Probe wurde daher vom LGL beanstandet. Bei sechs der 48 Alaska Seelachs-Proben stellte das LGL einen Wasserzusatz fest. Hierbei ist zu beachten, dass fünf der sechs Proben Alaska Seelachs-Filets mit Wasserzusatz von einem Hersteller stammten, von welchem insgesamt eine Serie an elf Proben untersucht wurde. Der Wasserzusatz zu den Alaska Seelachs-Filets war nicht deklariert und das LGL beanstandete diese Proben. Am häufigsten wurde ein Wasserzusatz bei Pangasiusfilets nachgewiesen: bei acht der 41 untersuchten Proben (20 %) war Wasser zugesetzt. Allerdings war der Wasserzusatz abgesehen von einer Probe stets deklariert.

Fazit

Bei Pangasiusfilets mit Wasserzusatz ist dieser inzwischen in der Regel deklariert. Aber auch bei anderen Fischarten kann Wasser zugesetzt sein. Die Untersuchung auf Wasserzusatz zu Fischfilets wird daher weiter im Fokus des LGL stehen.

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