Bestrahlung von Lebensmitteln: Untersuchungsergebnisse 2009

Von 955 Lebensmittelproben (vergleiche Tabelle 3.5.12a) waren vier Gewürzproben aus asiatischen Nudelsnacks, zwei Instantsuppen und zwei Gewürzproben zwar rechtmäßig bestrahlt, aber nicht entsprechend gekennzeichnet. Bei sechs Nahrungsergänzungsmitteln oder ihren Inhaltstoffen wurde eine unzulässige Bestrahlung nachgewiesen.

Bei den anderen untersuchten Lebensmitteln hat das LGL keine Bestrahlung festgestellt. Die Beanstandungsquote liegt mit 1,4 % im Trend der letzten Jahre (2007: 2,1 % und 2008: 0,8 %). Die Zahl der Beanstandungen ist aber wegen der risikoorientierten Probennahme nicht repräsentativ für die im Handel befindlichen Lebensmittel. Die beanstandeten Lebensmittelgruppen (Nahrungsergänzungsmittel, Gewürze und Instantsuppen) fielen bereits in den vergangenen Jahren immer wieder auf, vor allem, wenn sie aus Asien, den USA oder der Türkei stammten. Eine weiterhin intensive Kontrolle dieser Lebensmittel ist deshalb vorgesehen. Alle Produkte aus Deutschland und aus dem ökologischen Anbau waren den rechtlichen Vorgaben entsprechend nicht bestrahlt.

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