Kennzeichnung von Allergenen

Lebensmittelallergene sind entsprechend der Lebensmittelinformationsverordnung (VO (EU) Nr. 1169/2011, LMIV) nur dann kennzeichnungspflichtig, wenn sie dem Lebensmittel absichtlich als Zutat hinzugesetzt wurden. Sie können jedoch auch als unbeabsichtigte Verunreinigung – zum Beispiel über Rohstoffe oder bei der Herstellung oder dem Transport – in das Lebensmittel gelangen. Derartige Kontaminationen unterliegen nicht der lebensmittelrechtlichen Kennzeichnungspflicht und können somit nicht beanstandet werden. Allerdings kann es im Einzelfall notwendig sein, das Allergenmanagement eines Betriebes zu optimieren, wenn die Menge der unbeabsichtigten Kontamination mit Allergenen über das technisch unvermeidbare Maß hinausgeht.

Bei positiven Befunden nicht deklarierter allergener Bestandteile wird durch Vor-Ort-Ermittlungen im Betrieb ermittelt, wenn interne Aktionswerte der Lebensmittelüberwachung überschritten werden, inwieweit es sich um eine kennzeichnungspflichtige Zutat oder um eine Kontamination handelt.

Diese Werte orientieren sich an veröffentlichten Daten des sogenannten VITAL Expert Panel zu Referenzmengen für Lebensmitteallergene zuletzt aktualisiert 2019 (VITAL 3.0). Außerdem hat das BfR eine aktuelle Stellungnahme zu „VITAL 3.0“: Neue und aktualisierte Vorschläge für Referenzdosen von Lebensmittelallergenen veröffentlicht, die in die Aktualisierung der Beurteilungswerte eingeflossen ist. Des Weiteren werden bei der Festlegung der Beurteilungswerte die analytischen Möglichkeiten berücksichtigt.

Die beiden Sachverständigenarbeitskreise "Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS)" und "Arbeitskreis der auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene und der vom Tier stammenden Lebensmittel tätigen Sachverständigen (ALTS)" haben die in Tabelle dargestellten Beurteilungswerte für Allergeneinträge durch Kreuzkontaminationen vorgeschlagen und empfehlen aufgrund der fehlenden gesetzlichen Regelungen die Verwendung im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Eine regelmäßige Aktualisierung der Werte wird dabei als dringend erforderlich angesehen.

Literatur:

Allergen Bureau (2019). Summary of the 2019 VITAL Scientific Expert Panel Recommendations.

Stellungnahme Nr. 015/2020 des BfR vom 9. März 2020. „VITAL 3.0“: Neue und aktualisierte Vorschläge für Referenzdosen von Lebensmittelallergenen

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