Ochratoxin A in getrockneten Weintrauben

Das Foto zeigt Rosinen und grüne Weintrauben. Getrocknete Weintrauben können mit dem Schimmelpilzgift (Mykotoxin) Ochratoxin A belastet sein. Ochratoxin A wird durch Aspergillus und Penicillium Pilze bei ungünstigen Temperatur- und Feuchtigkeitsbedingungen auf der Weintraube im Verlauf der Ernte, Trocknung, Verarbeitung, Transport und Lagerung gebildet. In der Literatur wird Ochratoxin A als nierenschädigend, kanzerogen sowie genotoxisch beschrieben. Da getrocknete Weintrauben in erheblichem Umfang zur allgemeinen Exposition gegenüber Ochratoxin A beitragen, hat die EU in einer Verordnung einen Höchstgehalt von 10,0 µg/kg für Korinthen, Rosinen und Sultaninen festgelegt. Insbesondere aufgrund der schlechten Erntebilanz 2018 in der Türkei hat das LGL 2019 verstärkt getrocknete Weintrauben auf Ochratoxin A untersucht, um die Belastungssituation zu erfassen und die Einhaltung der Höchstgehalte zu überprüfen.

Ergebnisse

Das LGL forderte Proben von Herstellern sowie Groß- und Einzelhändlern an. Insgesamt wurden 73 Proben untersucht. In etwas weniger als der Hälfte der Proben (45 %) waren keine Gehalte an Ochratoxin A bestimmbar. Der maximale Gehalt an Ochratoxin A lag mit 19,2 µg/kg über dem aktuell gültigen Höchstgehalt. Das LGL beanstandete diese Probe deshalb und noch vorhandene Bestände durften nicht in Verkehr gebracht werden. Bei zwei weiteren Proben wies das LGL in Sachverständigenäußerungen auf erhöhte Gehalte im Bereich des Höchstgehalts hin. In einer dieser Proben lag der Gehalt an Ochratoxin A knapp über dem Höchstgehalt, die Probe konnte aber unter Berücksichtigung der analytischen Messunsicherheit noch nicht beanstandet werden. Der Gehalt in der zweiten Probe war zwar auffällig erhöht, eine Höchstgehaltsüberschreitung lag aber nicht vor. Im Vergleich zu den Untersuchungen im Jahr 2017 zeigten sich im Durchschnitt keine höheren Gehalte an Ochratoxin A in getrockneten Weintrauben.

Herkunftsangaben

Bezüglich der Herkunft waren die Angaben nicht vollständig, sodass eine Auswertung nach einzelnen Herkunftsländern nicht sicher erfolgen konnte. Herkunftsangaben sind bei verarbeiteten Produkten allerdings nicht vorgeschrieben. Nur bei ungefähr der Hälfte der Proben war das Herkunftsland, zum Beispiel Südafrika, Türkei, Griechenland oder Australien, genannt. Es ergaben sich keine offensichtlichen Hinweise, dass Proben aus bestimmten Herkunftsgebieten eine höhere oder niedrigere Kontamination mit Ochratoxin A aufwiesen.

Fazit

Allgemein lässt sich zusammenfassen, dass getrocknete Weintrauben zwar häufig mit Ochratoxin A belastet waren, der Höchstgehalt aber nur selten überschritten wurde. Um die Einhaltung der Höchstgehalte zu überprüfen, wird das LGL weiterhin getrocknete Weintrauben auf Ochratoxin A untersuchen.

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