Pflanzenschutzmittel, Polychlorierte Biphenyle (PCB) und andere organische Kontaminanten in Lebensmitteln tierischer Herkunft – Untersuchungsergebnisse 2007

Im Rahmen von bundesweiten Untersuchungsprogrammen (Nationaler Rückstandskontrollplan und Monitoring), eines risikoorientierten Stichprobenplanes und der Überprüfung von Verdachtsfällen aufgrund früher festgestellter Auffälligkeiten untersuchte das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) insgesamt 894 tierische Lebensmittel auf Pestizide, PCB (im Sinne der Schadstoff-Höchstmengen-Verordnung) und weitere Umweltstoffe (siehe Tabelle 1).

Tabelle 1: Probenübersicht mit Befunden
Lebensmittel Probenzahl mit Rückständen
Gesamt ohne Rückstände < HM* > HM* davon beanstandet/ Grund
Milch, Milcherzeugnisse 146 5 141    
Eier, Eierzeugnisse 61 17 44    
Fleisch 472 186 285 1 1 HCH
Fleischerzeugnisse 23 2 16 5 3 Pyrethroide
Fische, Fischerzeugnisse 91 85 6 6 Endrin
Krusten-, Schalen- Weichtiere 20 11 8  1 1 Fenobucarb
Honig 81 22 55 4 3 DEET
Gesamt 894 243 634 17 14
Anteile % 27,2 % 70,9 % 1,9 % 1,6 %
*HM: Höchstmenge nach Rückstands-Höchstmengenverordnung bzw. Schadstoff-Höchstmengenverordnung; wegen der Berücksichtigung der analytischen Streubereiche entspricht die Anzahl der Höchstmengenüberschreitungen nicht der Anzahl der Beanstandungen

75 Proben aus ökologischer Tierhaltung waren unauffällig. Sie zeigten erwartungsgemäß keine Unterschiede zu entsprechenden konventionellen Produkten, denn beide Erzeugungsformen sind den in tierischen Lebensmitteln überwiegend nachweisbaren Umweltkontaminanten gleichermaßen ausgesetzt.

Beanstandungen und sonstige auffällige Befunde

Wildschweine

Bei Wildschweinen, einem wichtigen Indikator für die Umweltkontamination, liegt die Schadstoffbelastung – mit Ausnahme einzelner Problemgebiete – mittlerweile deutlich unter den zulässigen Höchstmengen. So waren 28 von insgesamt 29 Proben unauffällig.

Allerdings erwies sich eine Probe aus dem Regierungsbezirk Schwaben als extrem stark mit Organochlorverbindungen kontaminiert, vor allem mit Hexachlorcyclohexan (HCH)-Isomeren. Die im Fett gemessenen Gehalte an alpha-HCH (3,2 mg/kg), beta-HCH (1,5 mg/kg) und Lindan (gamma-HCH; 0,22 mg/kg) überstiegen die jeweiligen Höchstmengen um das 10- bis 16-fache. Das nachgewiesene technische HCH-Isomerengemisch wurde früher als Pflanzenschutzmittel (Insektizid), Holzschutzmittel und Tierarzneimittel eingesetzt, in den Siebzigerjahren aber nach und nach für alle Anwendungsgebiete verboten. Zusätzlich enthielt das Wildschweinfett die Industriestoffe Hexachlorethan (2,0 mg/kg), Pentachlorbenzol und Tri- und Tetrachlorbenzole (0,10–0,19 mg/kg).

Das nachgewiesene Stoffspektrum lässt einen Kontakt des Tieres mit einer chlorchemischen Altlast in der Umwelt vermuten. Da die Probe erst gegen Jahresende gezogen wurde, liegen zu diesem Fall noch keine weiteren Erkenntnisse vor.

Serrano-Schinken

Fünf von 23 Proben (22 %) spanischen Serrano-Schinkens enthielten teilweise erhöhte Gehalte der insektiziden Pyrethroide Permethrin, Phenothrin, Tetramethrin und Fenvalerat sowie den zusammen mit Pyrethroiden eingesetzten Synergisten Piperonylbutoxid. Die Gehalte je kg Schinken reichten bis zu 0,85 mg Tetramethrin beziehungsweise 0,39 mg Phenothrin. Für beide Wirkstoffe beträgt der Grenzwert 0,01 mg/kg.

Solche Insektizidrückstände, aber auch Rückstände von Phosphorsäure-Estern, hat das LGL bereits seit 1995 regelmäßig in spanischem Serrano-Schinken festgestellt. Sie sind auf Schädlingsbekämpfungs-Maßnahmen bei der Reifung/Lagerung des Schinkens im Herstellerbetrieb zurückzuführen und damit nur auf der Oberfläche der Erzeugnisse lokalisiert. Entsprechend waren nur Schinkenstücke, nicht aber Scheibenware betroffen.

Obwohl die spanische Kontrollbehörde bereits damals mitgeteilt hatte, das Rückstandsproblem sei durch Umstellung der Entwesungsmethoden beseitigt, haben die getroffenen Maßnahmen offensichtlich noch nicht zu endgültigem Erfolg geführt.

Karpfen

In Karpfen aus einer heimischen Teichwirtschaft wurden Rückstände an Endrin bis zu 0,074 mg/kg festgestellt. Forellen aus demselben Zucht- und Mastbetrieb wiesen sogar Endringehalte von 0,21 und 0,17 mg/kg auf. Der zulässige Grenzwert nach der Rückstands-Höchstmengen-Verordnung von 0,01 mg/kg war bei sechs Fischen überschritten.

Nach der toxikologischen Bewertung war bei höheren Verzehrsmengen eine akute gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht mehr mit der zu fordernden Sicherheit auszuschließen. Beide Fische wurden daher als nicht sichere Lebensmittel im Sinne des Artikels 14 Absatz 2a und 4 Verordnung (EG) 178/2002 beurteilt.

Das Insektizid Endrin wurde wegen seiner Giftigkeit und Persistenz durch die Stockholmer Konvention vom 22. Mai 2001 (rechtsgültig seit dem 17. Mai 2004) weltweit verboten, in Deutschland bestand ein Produktions- und Anwendungsverbot bereits seit 1981. Die Ursache für diese außergewöhnliche Verunreinigung ist noch nicht endgültig geklärt. Möglicherweise hat aus früheren Jahren kontaminierter Straßenschutt, der zur Verkleinerung von Teichen eingesetzt worden war, zu diesem Rückstandsproblem geführt.

Tintenfische

Tintenfisch und daraus hergestellte Erzeugnisse waren nicht oder nur minimal mit Rückständen belastet. Lediglich eine Probe Tintenfischtuben aus Vietnam enthielt das in Deutschland nicht zugelassene Insektizid Fenobucarb (0,48 mg/kg) deutlich über der zulässigen Höchstmenge von 0,01 mg/kg.

Honig

Bei einheimischem Honig waren wie in den Vorjahren wiederholt Rückstände an N,N-Diethyltoluamid (DEET) festzustellen. DEET ist als Stoff zur Abwehr von Insekten (Repellent) in einem Spray für Imker enthalten, das bei der Honiggewinnung anstelle eines Rauchgerätes zur Beruhigung der Bienen dienen soll. Rechtlich ist der Wirkstoff DEET den Schädlingsbekämpfungsmitteln zuzuordnen mit der Konsequenz, dass für Rückstände der niedrige Grenzwert von 0,01 mg/kg anzuwenden ist.

DEET war in neun der insgesamt 81 Honige nachweisbar (Anteil 11%). Grenzwertüberschreitungen ergaben sich bei vier Proben (DEET-Gehalte: 0,020–0,13 mg/kg).

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