Frequently Asked Questions (FAQs) zu Tuberkulose (TB)

Was ist Tuberkulose?

Tuberkulose (engl. Tuberculosis, abgekürzt TB) ist eine bakterielle Infektionskrankheit. Sie kann bei Menschen und Tieren auftreten. Hauptsächlich befällt Tuberkulose die Lunge, es können aber auch andere Organe betroffen sein. Früher war Tuberkulose auch als Schwindsucht bekannt. Durch konsequente Bekämpfung der Rindertuberkulose ist Deutschland seit 1997 offiziell anerkannt frei von Rindertuberkulose.

Wie kann sich der Mensch mit Tuberkulose anstecken?

Die Infektion geht üblicherweise von einem an Tuberkulose erkrankten Menschen oder einem erkrankten Tier aus. Die Erkrankung muss so weit fortgeschritten sein, dass eine Verbindung zwischen infiziertem Gewebe und der Außenwelt besteht (sogenannte „offene Tuberkulose“). Erkrankte, bei denen diese Verbindung zur Außenwelt nicht besteht, scheiden keine Erreger aus und gelten daher als nicht infektiös. Häufigster und bedeutendster Infektionsweg für den Menschen ist die Übertragung durch die Luft (Tröpfcheninfektion).

Welche Symptome lassen auf eine Tuberkuloseerkrankung schließen?

In den meisten Fällen werden die Tuberkuloseerreger im Körper abgekapselt, ohne dass sich Krankheitserscheinungen zeigen. Eine Erkrankung ist insbesondere bei sehr jungen, sehr alten oder immungeschwächten Menschen möglich. Eine Tuberkuloseerkrankung ist am häufigsten an einem lang andauernden Husten (länger als drei Wochen) zu erkennen. Dieser sollte auf jeden Fall von einem Arzt abgeklärt werden! Oft bestehen aber nur uncharakteristische Beschwerden wie Leistungsschwäche, ein eingeschränktes Allgemeinbefinden, Gewichtsabnahme, Nachtschweiß, leichtes Fieber, Müdigkeit oder/und Symptome eines grippalen Infektes. Bei Verdacht auf Kontakt mit erkrankten Menschen oder Tieren sollte ebenfalls ein Arzt aufgesucht werden. Bei einem Verdacht auf eine Infektion mit Tuberkuloseerregern erfolgt die Diagnose regelmäßig mit Hilfe eines Bluttests, dem sogenannten Quantiferon®-Test.

Welche Behandlungsmöglichkeiten bestehen bei einer Infektion?

Eine Tuberkuloseerkrankung ist heutzutage medikamentös gut behandelbar. Die Therapie dauert in der Regel mehrere Monate. Sie führt bei unkompliziertem Therapieverlauf zur Symptomfreiheit. Tuberkuloseerreger werden dann nicht mehr ausgeschieden, das heißt der Patient ist nicht mehr infektiös.

Welche Maßnahmen ergreift der öffentliche Gesundheitsdienst?

Die Tuberkulose des Menschen ist eine nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtige Erkrankung. Die Gesundheitsämter haben die Aufgabe, die Weiterverbreitung der Tuberkulose zu verhindern. Dazu ermitteln sie die Kontaktpersonen von gemeldeten Fällen, untersuchen sie auf eine Infektion oder Erkrankung und veranlassen ggf. eine Therapie. Der Erfolg der Behandlung wird kontrolliert. Aufgrund dieser Maßnahmen gingen seit 2001 die TB-Neuerkrankungszahlen in Deutschland von über 7500 Fällen (Bayern über 1000 Fälle) im Jahr 2001 auf 4481 Fälle (Bayern 629 Fälle) im Jahr 2023 zurück (Datenstand: Bericht zur Epidemiologie der Tuberkulose in Deutschland für 2023; Stand: 01.03.2024).

Was versteht man unter der Tuberkulose des Rindes und wie sieht sie aus?

Die Tuberkulose des Rindes ist eine anzeigepflichtige, meist chronisch verlaufende Infektionskrankheit der Rinder. Infizierte Tiere bleiben meist über lange Zeit klinisch unauffällig, so dass tuberkulöse Organveränderungen häufig erst bei der Fleischuntersuchung im Rahmen der Schlachtung auffallen. Leistungsrückgang, Abmagerung oder chronischer, therapieresistenter Husten können auf eine klinisch-manifeste Erkrankung hinweisen. In der Erstinfektionsphase entwickelt sich eine granulomatöse Entzündung mit knötchenförmigen Veränderungen (Tuberkel) an der Eintrittspforte und in den regionären Lymphknoten (Primärkomplex). Die Veränderungen finden sich je nach Infektionsweg an den Kopflymphknoten, im Respirations- oder im Gastrointestinaltrakt. Danach treten verschiedene Verlaufsformen auf. Bei der Frühgeneralisation bilden sich Tuberkel in verschiedenen Organen, u. a. in der Leber und in den Nieren sowie an den serösen Häuten (Miliartuberkulose). Die chronische Organtuberkulose betrifft meist ein Organ, häufig die Lunge. In der Endphase der Erkrankung kommt es durch Ausbreitung über das Blut zur Spätgeneralisation. Die generalisierten Verlaufsformen werden in der Regel von einem Zusammenbruch des Immunsystems eingeleitet.

Durch welche Erreger wird die Tuberkulose des Rindes hervorgerufen?

Die Tuberkulose wird von Mykobakterien verursacht. Mykobakterien sind langsam wachsende, grampositive, unbewegliche Stäbchen, die sich besonders durch ihre Säure- und Alkoholfestigkeit und damit eine hohen Umweltstabilität (Tenazität) auszeichnen.

Die Erreger der Rindertuberkulose M. bovis und M. caprae gehören zum sogenannten Mycobacterium tuberculosis Complex (MTC). In diesem werden für den Menschen obligat pathogene Mikroorganismen zusammengefasst.

Was ist grundsätzlich beim Konsum von Milch zu beachten?

Der Konsum von pasteurisierter Milch ist unbedenklich. Durch die gesetzlich vorgeschriebenen Erhitzungsverfahren, wie zum Beispiel Lang- und Kurzzeitpasteurisierung, werden eventuell in der Milch erhaltene Erreger abgetötet.

In Deutschland ist die Abgabe von Rohmilch und Rohrahm direkt an den Verbraucher bis auf wenige Ausnahmen („Milch ab Hof“, „Vorzugsmilch“) verboten. Beim Kauf von Rohmilch ab Hof ist darauf zu achten, dass die Milch vor dem Verzehr abgekocht wird.

Ist mit dem Verzehr von Rohmilchkäse ein Risiko verbunden?

Für die Herstellung von Rohmilchkäse darf nur Milch aus Beständen verwendet werden, die amtlich tuberkulosefrei sind.

Wird in einem Bestand der Verdacht auf Tuberkulose festgestellt, wird mit den bereits hergestellten Rohmilchkäsen wie folgt verfahren:

  • die Reifungszeit von Rohmilch-Hartkäse, wie z. B. Emmentaler und Bergkäse wird auf mindestens 120 Tage verlängert. Danach ist laut Bundesinstitut für Risikobewertung von einer gesundheitlichen Unbedenklichkeit auszugehen.
  • Rohmilch-Weichkäse sowie halbfester Schnittkäse werden im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes entsorgt.

Besteht bei Rohfleisch und daraus hergestellten Erzeugnissen eine Gefährdung des Verbrauchers?

Europaweit wird jedes Rind, dessen Fleisch für den menschlichen Verzehr gewonnen wird, einer amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung, sowie ggf. weiterführenden Untersuchungen (u. a. Laboruntersuchungen auf Keime), unterzogen. Eine Schlachtung und Weiterverwendung des Fleisches und der Innereien darf nur erfolgen, wenn keine Krankheitsanzeichen festzustellen sind und die gesundheitliche Unbedenklichkeit zweifelsfrei festgestellt wurde.

Bei auf der Jagd erlegtem Wild übernimmt entweder ein entsprechend geschulter Jäger oder der amtliche Tierarzt die Untersuchungen. Sollte der Jäger Zweifel an der Unbedenklichkeit des Fleisches haben, wird in jedem Fall ein amtlicher Tierarzt hinzugezogen, der bei Bedarf weitergehende amtliche Laboruntersuchungen durchführen lässt. Wild darf ebenfalls nur bei gesundheitlicher Unbedenklichkeit als Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden.

Welche besonderen Maßnahmen werden bei einem TB-Verdacht bei Rindern zum Schutz der Verbraucher ergriffen?

Deutschland ist seit 1997 als "amtlich frei von Rindertuberkulose" anerkannt.
Sobald in einem Rinderbestand der Verdacht auf ein Tuberkulosegeschehen besteht, wird der Betrieb amtlich gesperrt. Die Abgabe von Rohmilch an den Verbraucher wird sofort untersagt. Für die im gesperrten Betrieb gewonnene Milch und Erzeugnisse gilt folgendes:

  • Milch darf nur von nachweislich TB-negativ getesteten Tieren und nur nach einer entsprechenden Erhitzung (z. B. Pasteurisierung) weiterverarbeitet werden.
  • Betroffene Tiere dürfen nur unter strengen Auflagen und amtlicher Kontrolle geschlachtet werden. Am Schlachthof werden diese Tiere neben der Schlachttier- und Fleischuntersuchung umfangreichen weiterführenden Untersuchungen unterzogen.

Gibt es Hinweise auf ein erhöhtes Tuberkuloserisiko beim Menschen in von der Rindertuberkulose betroffenen Gebieten?

Für die Bevölkerung besteht keine erhöhte Infektionsgefahr. Bei einem unmittelbaren Kontakt zu kranken Tieren ist im Einzelfall eine Ansteckung denkbar. In den Jahren 2001 bis 2020 wurden beim Menschen tatsächlich nur vereinzelt Fälle von Infektionen mit dem Erreger der Rinder-TB (M. bovis) gemeldet. Dabei war im Verlauf keine Zunahme diesbezüglicher Erkrankungszahlen zu verzeichnen.

Welche Übertragungsmöglichkeiten von Rind zu Rind bestehen?

Die Infektion wird in der Regel über Speichel, Harn und Milch übertragen.

Tritt die Tuberkulose auch bei Wildtieren auf?

Die Erreger der Rindertuberkulose können auch bei Wildtieren nachgewiesen werden. Wildtiere wie der Dachs in England, der Fuchskusu in Neuseeland und der Weißwedelhirsch in den USA stellen ein dauerhaftes Reservoir für M. bovis dar. Im Alpenraum konnte beim Rotwild M. caprae nachgewiesen werden.

Wie erfolgt die Diagnostik?

Beim sogenannten Tuberkulintest handelt es sich um einen Hauttest, bei dem die Hautreaktion in Form einer lokalen Entzündung mit Hautdickenzunahme nach Verabreichung von Tuberkulin in die Haut gemessen wird. Anhand der Zunahme der Hautdicke kann auf eine vorliegende Tuberkuloseinfektion geschlossen werden. Berücksichtigung finden auch klinische Erscheinungen an der Injektionsstelle (Exanthem, Kruste, Ödem) und die epidemiologische Situation.

Am toten Tier umfasst die Untersuchung auf Tuberkulose die mikroskopische Untersuchung des Probenmaterials auf säurefeste Stäbchen, den molekularbiologischen Direktnachweis aus dem Organgewebe durch eine real-time PCR sowie die Kultur auf festen und flüssigen Nährmedien. Die Kultur ist die sensitivste Nachweismethode und gilt nach wie vor als Goldstandard. Durch das langsame Wachstum von tuberkulösen Mykobakterien dauert der Kulturnachweis bis zu acht Wochen. Arbeiten zur Erregerisolierung und der Umgang mit Kulturisolaten sind nach der Biostoffverordnung nur in Laboren der Schutzstufe 3 gestattet.

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es beim Rind?

  • Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz) und Verordnung zum Schutz gegen die Tuberkulose des Rindes (Tuberkulose-Verordnung)

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