Konzessionierung von Privatkrankenanstalten
§ 30 Gewerbeordnung Allgemeine und baulich-funktionelle Standards

Die Regierung von Oberbayern (Sachgebiet 53.1 - Gesundheit) hat in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), den Gesundheitsreferaten der Städte München und Nürnberg, den Gesundheitsverwaltungen der Landratsämter Altötting und Bad Tölz eine Arbeitshilfe zu baulichen, funktionellen und organisatorischen Anforderungen entwickelt, die bei der Beantwortung möglicher Fragen im Zuge einer Konzessionierung von Privatkrankenanstalten nach § 30 Gewerbeordnung herangezogen werden kann.

Sie dient ebenso als Orientierungshilfe bei der Planung und Errichtung von Einrichtungen für ambulantes Operieren, für die keine Zulassung nach § 30 GewO beantragt wird, für die jedoch entsprechende Anforderungskriterien bestehen wie bei Konzessionierungsobjekten.

Der Inhalt ist mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ( StMGP) abgestimmt und als Handreichung für Gesundheits- und Kreisverwaltungsämter gedacht. Die darin formulierten Standards haben den Charakter unverbindlicher Empfehlungen, sodass Abweichungen im Einzelfall durchaus möglich sind.

Diese Konzessionierung von Privatkrankenanstalten können Sie entweder im Downloadbereich direkt als PDF-Dokument herunterladen oder über die Internetseite der Regierung (siehe Link) herunterladen.

Diese Arbeitshilfe (Stand 10/2019) ersetzt die Vorversion (Stand 8/2005).

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