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1.4.6 Infektionshygienische Überwachung von Campingplätzen, Häfen, Flughäfen
Gesetzliche Grundlagen
- IfSG §§ 6, 16, 37, 39
- TrinkwV 2001 (i. d. F. v. 28.11.2011)
- GDG Art. 13
- IGV (PDF) Art. 13, 22, 23, 27, 28, 30, 31, 32, 34, 36, 37, 38, 39
Kurzbeschreibung / besondere Tätigkeitsmerkmale
Infektionshygienische Überwachung und Beratung:
- Campingplätze
- Ortsbesichtigung
- Einsicht in die Betriebsordnung
- Häfen und Flughäfen
- Ortsbesichtigung
- Infektionshygienisches Management eines Indexfalles, Kontaktpersonen und ggf. eines Ausbruchsgeschehens
- Kontrolle des Qualitätsmanagements
- Vorbereitung auf gesundheitliche Notlagen von internationaler Tragweite
- Behördliche Maßnahmen gemäß Verpflichtung der Mitgliedsstaaten
Ziel
Vorbeugung übertragbarer Krankheiten beim Menschen, Erkennung von Infektionsrisiken und Verhinderung der Weiterverbreitung von übertragbaren Krankheiten