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Gesundheit: ÖGD-Handbuch

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1.4.6 Infektionshygienische Überwachung von Campingplätzen

Aufgabenbeschreibung

I. was? Gegenstand

Camping- und Zeltplätze sind Plätze, die zum Aufstellen von mehr als drei Wohnwagen, Zelten oder ähnlichen Anlagen zum vorübergehenden Aufenthalt bestimmt sind. Als Wohnwagen, Zelte und ähnliche Anlagen gelten nur Wohnfahrzeuge, Wohnanhänger, Klappanhänger, Zelte und ähnliche Anlagen, die so beschaffen und aufgestellt sind, dass sie jederzeit ortsveränderlich sind. Standplatz ist die Fläche, die zum Aufstellen des Wohnwagens, Zeltes oder ähnlicher Anlagen und des zugehörigen Kraftfahrzeugs bestimmt ist.


II. wer? Institutionen, beteiligte Berufsgruppen, Schnittstellen (z. B. Gewerbeaufsicht, MDK)

Gesundheitsamt (Arzt, Hygienekontrolleur)


III. warum? Zielsetzung

Um übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionsrisiken zu erkennen und die Weiterverbreitung von Infektionen zu verhindern


IV. wann? Anlass bzw. Häufigkeit der Aufgabe

  • Erstinbetriebnahme
  • Abgestuft nach infektionshygienischem Risiko und in Abhängigkeit vom Hygienestandard
  • Zusätzlich: Anlassbezogen (grundsätzlich unangemeldet)


V. wie? Umfang der Aufgabe (ggf. exemplarisch)

  • Proaktives infektionshygienisches Management
    • Anforderung von Unterlagen
    • Fachliche Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren
    • Beratung
  • Ortsbesichtigung
    • Einsicht in Betriebsunterlagen
    • Befragung von Personen


VI. welche Maßnahmen? Aufgabenwahrnehmung durch das Gesundheitsamt

  • Beratung
  • Mängelbericht
  • Auflageschreiben
  • Anordnung
  • Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens
  • Einschaltung weiterer zuständiger Stellen und Behörden