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Gesundheit: ÖGD-Handbuch

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1.4.6 Infektionshygienische Überwachung von Häfen

Aufgabenbeschreibung

I. was? Gegenstand

  • Häfen: Binnenhafen, in den oder aus dem Schiffe auf Reisen ein- oder auslaufen
  • Schiffe in dem bezeichneten Gebiet eines Hafens


II. wer? Institutionen, beteiligte Berufsgruppen, Schnittstellen (z. B. Gewerbeaufsicht, MDK)

Gesundheitsamt (Arzt, Hygienekontrolleur)


III. warum? Zielsetzung

  • Um übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionsrisiken zu erkennen und die Weiterverbreitung von Infektionen zu verhindern
  • Vorbereitung auf gesundheitliche Notlagen von internationaler Tragweite
  • Behördliche Maßnahmen gemäß Verpflichtung der Mitgliedsstaaten


IV. wann? Anlass bzw. Häufigkeit der Aufgabe

Häfen:

  • In Abhängigkeit vom Hygienestandard und abgestuft nach infektionshygienischem Risiko mindestens alle drei Jahre
  • Zusätzlich: Anlassbezogene Ermittlungs- und Hygienemanagementtätigkeit

Schiffe:

  • Anlässlich von Meldungen:
    • Meldeverpflichtungen des Kapitäns nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV, Art. 28, Art 37)
    • IfSG § 6
  • Weitere anlassbezogene Ermittlungs- und Hygienemanagementtätigkeit


V. wie? Umfang der Aufgabe (ggf. exemplarisch)

Ortsbesichtigung

  • Befragung von Personen
  • Untersuchung und / oder Veranlassung der Untersuchung von Personen und Proben
  • Schulungen und Beratung vor Ort, Verteilung von Merkblättern
  • Einsichtnahme
    • Schiffe: z. B. Logbuch, "Bescheinigung über die (Befreiung von der) Schiffshygienekontrolle" nach IGV, Hygienepläne, Alarmpläne, Maßnahmenpläne sowie Trinkwasserbefunde, HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points)- und Abfall-Konzept
    • Häfen: z. B. Trinkwasserbefunde
  • Betriebsstätten
    • Schiffe: z. B. Einrichtungen der Medizinischen Versorgung nach der Krankenfürsorgeverordnung und dem Medizinproduktegesetz bzw. dem International Medical Guide for Ships
    • Häfen: z. B. Trinkwasserübergabestellen, Containerladeplatz


VI. welche Maßnahmen? Aufgabenwahrnehmung durch das Gesundheitsamt

  • Fachliche Stellungnahme hinsichtlich der Infektionshygiene
  • Anordnung von Hygienemaßnahmen
  • Schiffe zusätzlich:
    • Überprüfung der o.g. Bescheinigung und der Seegesundheitserklärung nach IGV
    • Infektionshygienisches Management eines Indexfalles, Kontaktpersonen und ggf. eines Ausbruchsgeschehens
    • Anordnung von Hygienemaßnahmen z. B. bei Beförderungsmitteln, Fracht, Güter und Gepäck bis hin zum Verbot der Personenbeförderung und Isolation des Schiffes