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Gesundheit: ÖGD-Handbuch

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1.4.6 Infektionshygienische Überwachung von Flughäfen

Aufgabenbeschreibung

I. was? Gegenstand

Flughäfen sind im deutschen Luftrecht Flugplätze, die nach Art und Umfang des vorgesehenen Flugbetriebes einer Sicherung durch einen Bauschutzbereich nach § 12 LuftVG bedürfen.


II. wer? Institutionen, beteiligte Berufsgruppen, Schnittstellen (z. B. Gewerbeaufsicht, MDK)

Gesundheitsamt (Arzt, Hygienekontrolleur)


III. warum? Zielsetzung

  • Um übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionsrisiken zu erkennen und die Weiterverbreitung von Infektionen zu verhindern
  • Vorbereitung auf gesundheitliche Notlagen von internationaler Tragweite
  • Behördliche Maßnahmen gemäß Verpflichtung der Mitgliedsstaaten


IV. wann? Anlass bzw. Häufigkeit der Aufgabe

  • Kontinuierlich: Schulungen der Krisenreaktionskräfte, Ausarbeitung Maßnahmenpläne
  • Halbjährliche Kontrollen von Betriebsstätten und Beförderungsmitteln
  • Anlassbezogene Ermittlungs- und Hygienemanagementtätigkeit


V. wie? Umfang der Aufgabe (ggf. exemplarisch)

  • Proaktives infektionshygienisches Management
    • Anforderung von Unterlagen
    • Schulungen vor Ort
    • Fachliche Beteiligung im Planfeststellungsverfahren
    • Beratung
  • Ortsbesichtigung
    • Einsicht in die Alarmpläne und Maßnahmenpläne
    • Befragung von Personen
    • Untersuchung und / oder Veranlassung der Untersuchung von Personen und Proben


VI. welche Maßnahmen? Aufgabenwahrnehmung durch das Gesundheitsamt

  • Beratung und Schulung zu Fragen der Infektionshygiene, insbesondere zum Auftreten hochinfektiöser, lebensbedrohlicher Erkrankungen oder bioterroristischer Anschläge
  • Infektionshygienisches Management des Indexfalls und der Kontaktpersonen
  • Fachliche Stellungnahmen zu Fragen der Infektionshygiene
  • Gesundheitsschutzmaßnahmen und Überwachungsmaßnahmen im Vollzug der IGV, z. B.
  • Anordnung von Hygienemaßnahmen bei Beförderungsmitteln, Fracht, Güter und Gepäck
  • Meldung von Ereignissen internationaler Tragweite an zuständige Behörde
  • Überprüfung der allgemeinen Erklärung für Luftfahrzeuge
  • Überprüfung der internationalen Impfbescheinigung