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4.6 Beratung von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen
Aufgabenbeschreibung
I. was? Gegenstand
Beratung und Hilfevermittlung
II. wer? Institutionen, beteiligte Berufsgruppen, Schnittstellen (z. B. Gewerbeaufsicht, MDK)
- Gesundheitsamt (Sozialpädagoge, Arzt)
- Schnittstellen: Beratungsstellen freier Träger, Behindertenbeauftragte, Zentren Familie und Soziales (Versorgungsämter), Sozialverband VdK
- Landesärzte für Körper-, Seh-, Hör-, Sprach-, geistig und seelisch Behinderte Erwachsene, geistig und seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Organgeschädigte
III. warum? Zielsetzung
Vermittlung in adäquate Versorgung und in psychosoziale Unterstützungsstrukturen, Hilfe zur Selbsthilfe
IV. wann? Anlass bzw. Häufigkeit der Aufgabe
- Deutlicher werdender Beratungs- und Hilfebedarf von Menschen mit Behinderung z.B. bei der ärztlichen Begutachtung
- Beratungswunsch von Betroffenen und deren Angehörigen
V. wie? Umfang der Aufgabe (ggf. exemplarisch)
- Information und Beratung über Hilfemöglichkeiten
- Psychosoziale und ärztliche Beratung
- Bei Bedarf Einleitung der erforderlichen Eingliederungsmaßnahmen
VI. welche Maßnahmen? Aufgabenwahrnehmung durch das Gesundheitsamt
Nach Klärung des Hilfebedarfs Weitervermittlung an andere Stellen