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Gesundheit: ÖGD-Handbuch

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7.1.11 Qualitätssicherung

Gesetzliche Grundlagen

Relevanz unabdingbar
Relevanz unabdingbar
Relevanz unabdingbar
GDG Art. 7

Kurzbeschreibung / besondere Tätigkeitsmerkmale

  • Evaluation und Qualitätssicherung der eigenen Arbeit, z. B. durch Qualitätszirkel, Durchführung von Studien bzw. Mitwirkung an Studien, Fachkongresse usw.
  • Formulierung von Qualitätsanforderungen bei der Aufgabenübertragung an Dritte
  • Erhebung und Beurteilung von Qualitätsindikatoren


Ziel

Sicherstellung eines hohen, dem wissenschaftlichen und technischen Stand entsprechenden Niveaus der Aufgabenerfüllung