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Gesundheit: ÖGD-Handbuch

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6.3 Vollzug betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften und Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs

Materialsammlung (A – A1A2; BB1B2 B3; C)

Relevanz: unabdingbar unabdingbar;wünschenswert wünschenswert; Hintergrundinfo Hintergrundinfo


A Rechtsgrundlagen

A1 Gesetze, Verordnungen

Relevanz unabdingbar

BtMBinHV (Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordnung)
Anmerkung: Abgabe von Betäubungsmitteln, insbesondere Überprüfung der BtM-Lieferscheine nach Rückgabe von BtM


Relevanz unabdingbar
BtMG (Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln -
Betäubungsmittelgesetz)

Anmerkungen:

  • § 13 Abs. 1: Überprüfung der Bestimmungen über das Verschreiben bei Betäubungsmittelrezepten und Betäubungsmittelanforderungsscheinen
  • § 15 Satz 1: Gesonderte Aufbewahrung und Sicherung von Betäubungsmitteln (BtM) gegen unbefugte Entnahme
  • § 16 Abs. 1 Satz 1: Betäubungsmittelvernichtung mit 2 Zeugen
  • § 19 Abs. 1 Satz 3: Kreisverwaltungsbehörde überwacht den Betäubungsmittelverkehr bei Ärzten, Zahnärzten, Apotheken, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen in Verbindung mit § 4 ZustVAMÜB
  • Anmerkung: Vollzug betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (§ 4)
  • § 23: Probenahme bei begründetem Verdacht auf Fälschung oder Streckung von BtM

Relevanz unabdingbar

BtMVV (Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln - Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung)

Anmerkungen:

  • §§ 2, 3, 4, 5, 6, 7: Einhaltung der Bestimmungen über das Verschreiben von BtM
  • § 5: Vorlage der Verordnung und Dokumentation von Substitutionsmitteln auf Verlangen der zuständigen Landesbehörde zur Überprüfung
  • § 5a: Verschreiben von Diamorphin
    § 5b: Substitutionsregister – Verhinderung des Verschreibens von Substitutionsmitteln durch mehrere Ärzte für den selben Patienten
    § 5c: Verschreiben für Patienten in Alten- und Pflegeheimen, Hospizen und in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
    § 5d: Verschreibung für den Notfallbedarf in Hospizen und in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
  • § 8 Abs. 4: Sicherung der BtM – Rezepte gegen Entwendung in ärztlichen, tierärztlichen und zahnärztlichen Praxen
  • § 8 Abs. 5: Geordnete Aufbewahrung von BtM – Rezepten in ärztlichen, tierärztlichen und zahnärztlichen Praxen
  • § 9 Abs. 1, § 11 Abs. 1, § 12 Abs. 3: Überprüfung der erforderlichen Angaben auf BtM – Rezepten und Betäubungsmittelanforderungsscheinen in Apotheken
  • § 10 Abs. 4: Aufbewahrung von Betäubungsmittelanforderungsscheinen in Krankenhäuser über 3 Jahre
  • § 12 Abs. 4: Geordnete Aufbewahrung von BtM – Rezepten und Betäubungsmittelanforderungsscheinen in Apotheken über 3 Jahre
  • § 13 Abs. 1 Satz 3: Aufzeichnungen mittels elektronischer Datenverarbeitung
  • § 13 Abs. 2 Satz 2: Überprüfung der zum Monatsende angefertigten EDV - Ausdrucke
  • § 13: Überprüfung der Karteikarten und Betäubungsmittelbücher auf ordnungsgemäße Führung und Aufbewahrung
  • § 14 Abs. 1: Angaben über BtM in der Vernichtungsniederschrift
  • § 14 und § 15: Form und Inhalt der amtlichen Formblätter

Relevanz unabdingbar


A2 Verwaltungsvorschriften / Vollzugshinweise

Allgemeines zur Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs

Relevanz unabdingbar
Relevanz unabdingbar
Relevanz wuenschenswert
Relevanz unabdingbar
Relevanz unabdingbar
Relevanz unabdingbar
Bekanntmachung des StMGP vom 02.12.2013: Vollzug betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften und Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs. Az.: L1h-G8030.4-2012/14-39

Anmerkung: Betonung der Beratungsaufgabe der unteren Gesundheitsbehörden zum Vollzug; Klarstellungen zum Vorgehen der Vollzugsbehörden bei Auffälligkeiten (z. B. im Rahmen von Kontrollen der Verschreibungen von Substitutionsmitteln in Apotheken) mit der Verpflichtung, eine Sachverhaltsermittlung sowie rechtliche Bewertung vor Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft vorzunehmen


Relevanz unabdingbar

BfArM:Neufassung der Bekanntmachung zur Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung v. 31. Januar 2013

Anmerkung: Betäubungsmittelrezept, Betäubungsmittelanforderungsschein, Nachweisführung (Karteikarten, BtM-Buch), Anfertigung, Ausgabe und Vertrieb der amtlichen Formblätter


Relevanz unabdingbar
Relevanz unabdingbar
Relevanz unabdingbar
Relevanz unabdingbar

Auslandsreisen

Relevanz unabdingbar

 


Relevanz unabdingbar

 


Relevanz unabdingbar
Relevanz unabdingbar
Bekanntmachung des StMAS vom 26.01.1996: Mitführen von Betäubungsmitteln in die Vertragsstaaten des Schengener Abkommens; Beglaubigung von Bescheinigungen

Anmerkung: Beauftragung der Gesundheitsämter mit der Beglaubigung ärztlicher Bescheinigungen gem. Art. 75 Abs. 1 des Schengener Abkommens


Relevanz unabdingbar

Bekanntmachung über das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Vertragsparteien des Schengener Abkommens v. 27.März 1995 (BAnz. S. 4349), geändert durch die Bekanntmachung vom 1. Juni 1995 (BAnz. S 6567) und durch Bekanntmachung vom 11. Juni 2001 (BAnz. S. 14517)


Relevanz unabdingbar Formblatt der Republik Jemen zur Einführung von Betäubungsmitteln (Stand: 10/2020)(PDF)


Aut-idem-Regelung

Relevanz unabdingbar

Substitution

Relevanz unabdingbar
Relevanz unabdingbar
Relevanz Hintergrundinfo
Relevanz Hintergrundinfo
Relevanz unabdingbar
wünschenswert
Relevanz unabdingbar


B Beurteilungsgrundlagen

B1 Veröffentlichungen von Fachbehörden
(Richtlinien, Empfehlungen Merkblätter, Checklisten)

Allgemeines zur Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs

Relevanz Hintergrundinfo
Relevanz unabdingbar

 


Auslandsreisen

Aut-idem-Regelung

Fentanylpflaster

Relevanz unabdingbar

Substitution

Relevanz wuenschenswert

Bayerische Landesärztekammer (BLÄK): Qualitätssicherungs-Kommission Substitutions-Beratung mit Praxisbeispielen aus der Substitutions-Kommission
http://www.blaek.de/ unter Qualitätsmanagement – QS-Kommission Substitutions-Beratung


Relevanz wuenschenswert

Bayerische Landesärztekammer (BLÄK): FAQ-Liste QS-Kommission Substitutions-Beratung
http://www.blaek.de/ unter Qualitätsmanagement – QS-Kommission Substitutions-Beratung - FAQ


Relevanz unabdingbar
Relevanz wuenschenswert


B2 Technische Normen und Regeln



B3 Nichtbehördliche Veröffentlichungen
(Richtlinien, Empfehlungen, Merkblätter, Checklisten)

Relevanz unabdingbar
Relevanz unabdingbar
Relevanz Hintergrundinfo


C Weiterführende Informationen

Relevanz Hintergrundinfo

Beschluss des Vorstandes der Bundesärztekammer zum Problem Ersatzdrogen vom 09.02.1990. Dtsch Ärztebl 1990; B-575


Relevanz wuenschenswert
Hügel H, Junge W.K, Lander C, Winkler K.-R: Deutsches Betäubungsmittelrecht, Kommentar. Stuttgart 2009: Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH

Anmerkungen:

  • § 12 BtMG, Rn 7: Befugnis zur Probenahme nicht vom Verdacht der Verletzung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften abhängig
  • § 23 BtMG, Rn 1, 3: Probenahme nach § 23 BtMG oder § 65 AMG durch die zuständigen Überwachungsbehörden ist keine Abgabe, sondern rechtlich als Sonderfall der öffentlich-rechtlichen Beschlagnahme anzusehen und unterliegt nicht den Vorschriften des § 12 BtMG über Abgabe und Erwerb