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6.3 Vollzug betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften und Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs
Materialsammlung (A – A1 – A2; B – B1 – B2 – B3; C)
Relevanz: unabdingbar; wünschenswert; Hintergrundinfo
A Rechtsgrundlagen
A1 Gesetze, Verordnungen
BtMBinHV (Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordnung)
Anmerkung: Abgabe von Betäubungsmitteln, insbesondere Überprüfung der BtM-Lieferscheine nach Rückgabe von BtM
Betäubungsmittelgesetz)
Anmerkungen:
- § 13 Abs. 1: Überprüfung der Bestimmungen über das Verschreiben bei Betäubungsmittelrezepten und Betäubungsmittelanforderungsscheinen
- § 15 Satz 1: Gesonderte Aufbewahrung und Sicherung von Betäubungsmitteln (BtM) gegen unbefugte Entnahme
- § 16 Abs. 1 Satz 1: Betäubungsmittelvernichtung mit 2 Zeugen
- § 19 Abs. 1 Satz 3: Kreisverwaltungsbehörde überwacht den Betäubungsmittelverkehr bei Ärzten, Zahnärzten, Apotheken, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen in Verbindung mit § 4 ZustVAMÜB Anmerkung: Vollzug betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (§ 4)
- § 23: Probenahme bei begründetem Verdacht auf Fälschung oder Streckung von BtM
BtMVV (Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln - Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung)
- § 2 Verschreiben durch einen Arzt
- § 3 Verschreiben durch einen Zahnarzt
- § 4 Verschreiben durch einen Tierarzt
- § 5 Verschreiben zur Substitution
- § 5a Diamorphin
- § 5b Substitutionsregister
- § 5c Verschreiben für Patienten in Alten- und Pflegeheimen, Hospizen und in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
- § 5d Verschreiben für den Notfallbedarf in Hospizen und in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
- § 6 Verschreiben für Einrichtungen des Rettungsdienstes
- § 7 Verschreiben für Kauffahrteischiffe
- § 8 Betäubungsmittelrezept
- § 10 Betäubungsmittelanforderungsschein
- § 12 Abgabe
- § 13 Nachweisführung
- § 14 Angaben zur Nachweisführung
- § 15 Formblätter
Anmerkungen:
- §§ 2, 3, 4, 5, 6, 7: Einhaltung der Bestimmungen über das Verschreiben von BtM
- § 5: Vorlage der Verordnung und Dokumentation von Substitutionsmitteln auf Verlangen der zuständigen Landesbehörde zur Überprüfung
- § 5a: Verschreiben von Diamorphin
§ 5b: Substitutionsregister – Verhinderung des Verschreibens von Substitutionsmitteln durch mehrere Ärzte für den selben Patienten
§ 5c: Verschreiben für Patienten in Alten- und Pflegeheimen, Hospizen und in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
§ 5d: Verschreibung für den Notfallbedarf in Hospizen und in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
- § 8 Abs. 4: Sicherung der BtM – Rezepte gegen Entwendung in ärztlichen, tierärztlichen und zahnärztlichen Praxen
- § 8 Abs. 5: Geordnete Aufbewahrung von BtM – Rezepten in ärztlichen, tierärztlichen und zahnärztlichen Praxen
- § 9 Abs. 1, § 11 Abs. 1, § 12 Abs. 3: Überprüfung der erforderlichen Angaben auf BtM – Rezepten und Betäubungsmittelanforderungsscheinen in Apotheken
- § 10 Abs. 4: Aufbewahrung von Betäubungsmittelanforderungsscheinen in Krankenhäuser über 3 Jahre
- § 12 Abs. 4: Geordnete Aufbewahrung von BtM – Rezepten und Betäubungsmittelanforderungsscheinen in Apotheken über 3 Jahre
- § 13 Abs. 1 Satz 3: Aufzeichnungen mittels elektronischer Datenverarbeitung
- § 13 Abs. 2 Satz 2: Überprüfung der zum Monatsende angefertigten EDV - Ausdrucke
- § 13: Überprüfung der Karteikarten und Betäubungsmittelbücher auf ordnungsgemäße Führung und Aufbewahrung
- § 14 Abs. 1: Angaben über BtM in der Vernichtungsniederschrift
- § 14 und § 15: Form und Inhalt der amtlichen Formblätter
ZustVAMÜB (Verordnung über die Zuständigkeiten der Arzneimittelüberwachungsbehörden und zum Vollzug des Gendiagnostikgesetzes - Arzneimittelüberwachungszuständigkeitsverordnung)
Anmerkung: Vollzug betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (§ 4)
A2 Verwaltungsvorschriften / Vollzugshinweise
Allgemeines zur Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs
Anmerkung: Betonung der Beratungsaufgabe der unteren Gesundheitsbehörden zum Vollzug; Klarstellungen zum Vorgehen der Vollzugsbehörden bei Auffälligkeiten (z. B. im Rahmen von Kontrollen der Verschreibungen von Substitutionsmitteln in Apotheken) mit der Verpflichtung, eine Sachverhaltsermittlung sowie rechtliche Bewertung vor Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft vorzunehmen
BfArM:Neufassung der Bekanntmachung zur Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung v. 31. Januar 2013
Anmerkung: Betäubungsmittelrezept, Betäubungsmittelanforderungsschein, Nachweisführung (Karteikarten, BtM-Buch), Anfertigung, Ausgabe und Vertrieb der amtlichen Formblätter
Anmerkung: Änderung des Formblatts nach § 1 BtMBinHV
Anmerkung: Abgabemeldungen, BtM-Nummern
Anmerkung: Formblatt nach § 1 BtMBinHV
Auslandsreisen
Anmerkung: Beauftragung der Gesundheitsämter mit der Beglaubigung ärztlicher Bescheinigungen gem. Art. 75 Abs. 1 des Schengener Abkommens
Bekanntmachung über das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Vertragsparteien des Schengener Abkommens v. 27.März 1995 (BAnz. S. 4349), geändert durch die Bekanntmachung vom 1. Juni 1995 (BAnz. S 6567) und durch Bekanntmachung vom 11. Juni 2001 (BAnz. S. 14517)
Formblatt der Republik Jemen zur Einführung von Betäubungsmitteln (Stand: 10/2020)(PDF)
Aut-idem-Regelung
Substitution
- StMGP: Erläuterungen zur Checkliste zum Vollzug betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften und Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs in Einrichtungen zur substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger (PDF)
- StMGP: Checkliste zum Vollzug betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften und Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs in Einrichtungen zur substitutions-gestützten Behandlung Opiatabhängiger (PDF)
- StMGP: Checkliste zum Vollzug betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften und Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs in Einrichtungen zur substitutions-gestützten Behandlung Opiatabhängiger (DOCX)
Anmerkung: Meldeformulare für Meldungen gem. § 5a Abs. 23 BtMVV
B Beurteilungsgrundlagen
B1 Veröffentlichungen von Fachbehörden
(Richtlinien, Empfehlungen Merkblätter, Checklisten)
Allgemeines zur Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs
Auslandsreisen
Aut-idem-Regelung
Fentanylpflaster
Bayerische Akademie für Sucht und Gesundheitsfragen (BAS):
Empfehlungen zur Verordnung von Fentanylpflastern, Stand: Feb. 2013
Empfehlungen zum Umgang mit gebrauchten Fentanylpflastern, Stand: Feb. 2013
Substitution
Bayerische Landesärztekammer (BLÄK): Qualitätssicherungs-Kommission Substitutions-Beratung mit Praxisbeispielen aus der Substitutions-Kommission
http://www.blaek.de/ unter Qualitätsmanagement – QS-Kommission Substitutions-Beratung
Bayerische Landesärztekammer (BLÄK): FAQ-Liste QS-Kommission Substitutions-Beratung
http://www.blaek.de/ unter Qualitätsmanagement – QS-Kommission Substitutions-Beratung - FAQ
Anmerkung:
Anlage I, Nr. 2: Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger
B2 Technische Normen und Regeln
B3 Nichtbehördliche Veröffentlichungen
(Richtlinien, Empfehlungen, Merkblätter, Checklisten)
Bayerische Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen (BAS): Medizinisches Cannabis – eine praxisbezogene Hilfestellung (Stand: 28.02.2019) (PDF)
C Weiterführende Informationen
Beschluss des Vorstandes der Bundesärztekammer zum Problem Ersatzdrogen vom 09.02.1990. Dtsch Ärztebl 1990; B-575
Anmerkungen:
- § 12 BtMG, Rn 7: Befugnis zur Probenahme nicht vom Verdacht der Verletzung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften abhängig
- § 23 BtMG, Rn 1, 3: Probenahme nach § 23 BtMG oder § 65 AMG durch die zuständigen Überwachungsbehörden ist keine Abgabe, sondern rechtlich als Sonderfall der öffentlich-rechtlichen Beschlagnahme anzusehen und unterliegt nicht den Vorschriften des § 12 BtMG über Abgabe und Erwerb