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Gesundheit: ÖGD-Handbuch

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2.6 Bedrohliche Erreger und Erkrankungen inklusive Bioterrorismus (z. B. SARS, Milzbrand, Pocken)

Aufgabenbeschreibung

I. was? Gegenstand

.
Außergewöhnliche Gefahren und biologische Schadenslagen durch hochkontagiöse lebensbedrohliche Erreger und Erkrankungen:

  • Viren der hämorrhagischen Fieber (VHF) wie Marburg, Ebola, Lassa, Krim-Kongo-hämorrhagisches Fiebervirus
  • Viren der südamerikanischen hämorrhagischen Fieber wie Junin-, Machupo-, Sabia- und Guanaritovirus
  • Schweres akutes respiratorisches Syndrom (SARS)
  • Sonstige hochkontagiöse Erreger
  • Pandemische Influenzaviren
  • Aviäre Influenzaviren (Geflügelpest)
  • Bioterroristische Anschläge mit Krankheitserregern: einreichen auf 2-Ebene (siehe 1.1.1 VI.)
    • Variola major (Pocken)
    • Bacillus anthracis (Milzbrand)
    • Yersinia pestis (Beulen- oder Lungenpest)
    • Francisella tularensis (Tularämie)
    • Brucella spp. (Bruzellose)
    • Burkholderia mallei (Rotz und Melioidose)

II. wer? Institutionen, beteiligte Berufsgruppen, Schnittstellen (z. B. Gewerbeaufsicht, MDK)

  • Gesundheitsamt (Arzt, weiterer Mitarbeiter)
  • StMUG, StMI, ggf. weitere betroffene Ministerien und Regierungen
  • Pressestellen
  • Ggf. psychosoziale Betreuung
  • LGL
  • Bundeswehr
  • Tropeninstitute
  • Grenzübergangsstellen gemäß IGV
  • Medizinische Kompetenz- und Behandlungszentren für hochkontagiöse lebensbedrohliche Erkrankungen (Sonderisolierstationen)
  • Krisen- und Katastrophenreaktionsstrukturen (Polizei, Rettungsdienst, Krankenhäuser, Ärzteschaft)
  • Ggf. bei Zoonosen Veterinärbehörden und Lebensmittelüberwachung
  • Ggf. Robert Koch-Institut (RKI) und Friedrich-Löffler-Institut (FLI) für Tierseuchen
  • Ggf. Nationales Referenzzentrum für tropische Infektionserreger und BSL4-Labore


III. warum? Zielsetzung

  • Vorsorgendes und planendes Risikomanagement
  • Kontinuierliche Risikowahrnehmung und –bewertung (aktive Surveillance)
  • Einleitung und Überwachung von Maßnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung und zur Eindämmung hochkontagiöser lebensbedrohlicher Erkrankungen
  • Sicherstellung der Aufrechterhaltung einer adäquaten Gesundheitsversorgung, essentieller Dienste des öffentlichen Lebens und kritischer Infrastrukturen


IV. wann? Anlass bzw. Häufigkeit der Aufgabe

  • Präventiv laufend
  • Im Ereignisfall unverzüglich


V. wie? Umfang der Aufgabe (ggf. exemplarisch)

  • Standardisierung der Handlungsanweisungen und Arbeitsabläufe
  • Festlegung von Meldewegen und Alarmierungslisten (Kontaktadressen und Telefonlisten)
  • Übungen (reale oder fiktive Fallbesprechungen, Schulung im Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung und von temporärem Barrieremanagement)
  • Risikokommunikation, Bereitstellung von Fachinformationen für andere Behörden und die Bevölkerung
  • Einsatz ggf. nur im interdisziplinären Arbeitsteam mit Hilfe externer Expertise, im Großschadensfall als Krisenstab

    .

VI. welche Maßnahmen? Aufgabenwahrnehmung durch das Gesundheitsamt

  • Abklärung des Krankheitsverdachts
  • Informationskaskade gemäß Seuchenalarmplan
  • Diagnosesicherung
  • Maßnahmen bezüglich des Indexfalles: Transport und Absonderung
  • Management von Kontaktpersonen: Ermittlung, Einstufung nach dem Ansteckungsrisiko, Beratung, Maßnahmen (z. B. Beobachtung, Absonderung, Impfung usw.), Risikokommunikation
  • Maßnahmen bei Häufungen
  • Maßnahmen bei Todesfall
  • Beratung zu Diagnostik und Probentransport
  • Beratung zu Dekontamination und Abfallbeseitigung
  • Übermittlung nach IfSG
  • Ermittlung der Infektionsquelle
  • Dokumentation
  • Ständig: Planung, Koordination, Information, Weiterleitung
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit