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Gesundheit: ÖGD-Handbuch

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2.6 Bedrohliche Erreger und Erkrankungen inkl. Bioterrorismus (z. B. SARS, Milzbrand, Pocken)

Gesetzliche Grundlagen


Kurzbeschreibung / besondere Tätigkeitsmerkmale

  • Umsetzung von Maßnahmeplänen biologischer Schadenslagen (Seuchenalarmpläne)
  • Vorhaltung vorbeugender Schutzmaßnahmen (persönliche Schutzausrüstung, Diagnostik-Sets, Checklisten für das Vorgehen bei Vorliegen hochansteckender lebensgefährlicher Krankheiten bzw. bei Verdachtsfällen)
  • Beratungen / Schulungen für Einsatzkräfte und weitere mögliche Beteiligte
  • Erstmaßnahmen und Vor-Ort-Ermittlung (Infektionsquelle, Reiseanamnese) zum Schutz der Bevölkerung und erweiterte Alarmierung
  • Veranlassung der Patiententransporte in geeignete Behandlungszentren für hochansteckende lebensgefährliche Krankheiten
  • Veranlassung von Probenahmen, Probentransport und Diagnostik in einem geeigneten Labor (BSL3, BSL4)
  • Erfassung und Information aller Kontaktpersonen einschließlich des beteiligten medizinischen Personals und der Einsatzkräfte
  • Anordnung und Durchführung von Maßnahmen der Postexpositionsprophylaxe
  • Anordnung von Überwachungs- und Absonderungsmaßnahmen
  • Abwicklung der Maßnahmenpläne (Impfstellen, Antitoxinausgabe, etc.), ggf. Koordinierung und Einsatzleitung vor Ort


Ziel

Vorbeugung und Schutz für die Bevölkerung vor bedrohlichen Erregern bzw. bedrohlichen Erkrankungen sowie vor biologischen Schadenslagen