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1.2.3 Überwachung von Kleinbadeteichen
Materialsammlung (A – A1 – A2; B – B1 – B2; C)
Relevanz: unabdingbar; wünschenswert; Hintergrundinfo
A Rechtsgrundlagen
A1 Gesetze, Verordnungen
Anmerkung: Kleinbadeteiche sind im § 38 Abs. 2 IfSG aufgeführt, und zwar im Rahmen der Verordnungsermächtigung. Damit sind sie „im Infektionsschutzgesetz genannt“, was entsprechende Überwachungsaufgaben nach Art. 16 Abs. 2 GDVG nach sich zieht.
A2 Verwaltungsvorschriften / Vollzugshinweise
B Beurteilungsgrundlagen
B1 Veröffentlichungen von Fachbehörden
(Richtlinien, Empfehlungen Merkblätter, Checklisten)
- Qualitätssicherungs-Arbeitsanweisung für Probennahme von Wasserproben in Schwimmbädern, Badegewässern und sonstigen Oberflächengewässern sowie in Kleinbadeteichen im Unterauftrag für die Untersuchungsstellen des LGL (gültig seit 20.07.2018) (PDF)
- Geräte Dokumentation Vorlagen in verschiedenen Versionen (doc)
B2 Technische Normen und Regeln
B3 Nichtbehördliche Veröffentlichungen
(Richtlinien, Empfehlungen, Merkblätter, Checklisten)
keine
C Weiterführende Informationen
Bundesrepublik Österreich:
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über Hygiene in Bädern, Warmsprudelwannen (Whirlwannen), Saunaanlagen, Warmluft- und Dampfbädern und Kleinbadeteichen (Bäderhygieneverordnung 2012 – BHygV 2012)