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Gesundheit: ÖGD-Handbuch

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1.2.3 Überwachung von Kleinbadeteichen

Materialsammlung (A – A1A2; BB1B2; C)

Relevanz: unabdingbar unabdingbar;wünschenswert wünschenswert; Hintergrundinfo Hintergrundinfo


A Rechtsgrundlagen

A1 Gesetze, Verordnungen

Relevanz unabdingbar
Relevanz unabdingbar
GDG


Anmerkung: Kleinbadeteiche sind im § 38 Abs. 2 IfSG aufgeführt, und zwar im Rahmen der Verordnungsermächtigung. Damit sind sie „im Infektionsschutzgesetz genannt“, was entsprechende Überwachungsaufgaben nach Art. 16 Abs. 2 GDVG nach sich zieht.



A2 Verwaltungsvorschriften / Vollzugshinweise

Relevanz unabdingbar



B Beurteilungsgrundlagen

B1 Veröffentlichungen von Fachbehörden
(Richtlinien, Empfehlungen Merkblätter, Checklisten)

Relevanz unabdingbar
Relevanz Hintergrundinfo
Relevanz unabdingbar
Relevanz unabdingbar
Relevanz unabdingbar


B2 Technische Normen und Regeln

Relevanz unabdingbar


B3 Nichtbehördliche Veröffentlichungen
(Richtlinien, Empfehlungen, Merkblätter, Checklisten)

keine



C Weiterführende Informationen