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Gesundheit: ÖGD-Handbuch

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1.2.3 Überwachung von Kleinbadeteichen

Aufgabenbeschreibung

I. was? Gegenstand

Kleinbadeteiche sind künstlich angelegte Schwimm- und Badeteichanlagen im Freien, die speziell zu Badezwecken gebaut wurden, gegenüber dem Untergrund abgedichtet sind und deren Aufbereitung ausschließlich durch biologische und mechanische Maßnahmen und nicht durch Desinfektionsverfahren erfolgt.


II. wer? Institutionen, beteiligte Berufsgruppen, Schnittstellen (z. B. Gewerbeaufsicht, MDK)

Gesundheitsamt (Arzt, Hygienekontrolleur)


III. warum? Zielsetzung

Schutz der Gesundheit des Menschen beim Baden


IV. wann? Anlass bzw. Häufigkeit der Aufgabe

  • Erstinbetriebnahme
  • Jährlich
  • Zweijährlich, wenn die Besichtigung innerhalb von 2 Jahren zu keinen Beanstandungen geführt hat
  • Anlassbezogen


V. wie? Umfang der Aufgabe (ggf. exemplarisch)

  • Sichtkontrolle auf Verschmutzungen
  • Ortsbesichtigung unter besonderer Berücksichtigung der Einhaltung der fachlichen und rechtlichen Vorgaben, vor allem hinsichtlich Wasserkreislauf, Aufbereitung
  • Probenahme


VI. welche Maßnahmen? Aufgabenwahrnehmung durch das Gesundheitsamt

  • Bei hygienisch relevanten Abweichungen von den fachlichen Vorgaben: ggf. Anordnung zusätzlicher Untersuchungen (z. B.: kürzere Probenahmeintervalle, Ausweitung des Parameterumfangs, Einbeziehung weiterer Probenahmestellen)
  • Bei Abweichungen von den mikrobiologischen, chemischen oder physikalischen Parametern:
    • Prüfung, ob Gesundheitsgefährdung zu besorgen ist
    • Abhilfemaßnahmen vorschlagen
    • Auflagen anordnen
    • Nutzungsverbot aussprechen