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Gesundheit: ÖGD-Handbuch

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1.3.1 Medizinisch-hygienische Beratung der Kreisverwaltungsbehörde im Zusammenhang mit der Konzessionierung von Privatkliniken

Gesetzliche Grundlagen


Kurzbeschreibung / besondere Tätigkeitsmerkmale

Beratung der Kreisverwaltungsbehörde (Konzessionsbehörde) im Konzessionierungsverfahren


Ziel

  • Sicherstellung einer / eines den Mindestanforderungen an die Patientensicherheit entsprechenden Gestaltung / Ausstattung / Betriebes der zu konzessionierenden Einrichtung
  • Vorbeugung übertragbarer Krankheiten beim Menschen, Erkennung von Infektionsrisiken und Verhinderung der Weiterverbreitung von übertragbaren Krankheiten