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Gesundheit: ÖGD-Handbuch

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1.3.1 Medizinisch-hygienische Beratung der Kreisverwaltungsbehörde im Zusammenhang mit der Konzessionierung von Privatkliniken

Aufgabenbeschreibung

I. was? Gegenstand

Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie Privatnervenkliniken


II. wer? Institutionen, beteiligte Berufsgruppen, Schnittstellen (z. B. Gewerbeaufsicht, MDK)

Gesundheitsamt (Arzt, Hygienekontrolleur, Sozialmedizinischer Fachangestellter)


III. warum? Zielsetzung

  • Unternehmer von Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie von Privatnervenkliniken bedürfen einer Konzession der zuständigen Behörde
  • Fachliche Beteiligung des Gesundheitsamtes


IV. wann? Anlass bzw. Häufigkeit der Aufgabe

Auftrags- bzw. anlassbezogen z. B. bei Inbetriebnahme, Erweiterung, Umbau des Betriebes


V. wie? Umfang der Aufgabe (ggf. exemplarisch)

  • Beurteilung von Bauplänen
  • Beurteilung der fachlichen Qualifikationen (Ärzte, Pflegepersonal usw.)
  • Beurteilung der apparativen Ausstattung und betrieblichen Organisation
  • Ortsbesichtigung


VI. welche Maßnahmen? Aufgabenwahrnehmung durch das Gesundheitsamt

  • Beratung
  • Stellungnahme
  • Fachliche Auflagen und deren Überwachung