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Gesundheit: ÖGD-Handbuch

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1.1.3 Überwachung von Trinkwasserversorgungsanlagen - Kleinanlagen zur Eigenversorgung

Gesetzliche Grundlagen

Kurzbeschreibung / besondere Tätigkeitsmerkmale

  • Überwachung von Trinkwasser-Kleinanlagen zur Eigenversorgung (Trinkwasserabgabe von weniger als 10 m3/d und keine Nutzung im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit), einschließlich Ortsbesichtigungen in maximal 3-jährlichem Abstand
    • Überprüfung der Eigenkontrollen der Betreiber
    • Durchführung bzw. Veranlassung mikrobiologischer und chemischer Trinkwasseruntersuchungen einschließlich Indikatorparameter
    • Festlegung von Umfang und Häufigkeit der Trinkwasseruntersuchungen
    • Beratung (z. B. Aufbereitungsmaßnahmen, Speicherungs- und Installationssysteme, Sanierung, Desinfektion)
    • Einleitung von Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit


Ziel

  • Versorgung der Bevölkerung mit einwandfreiem Trinkwasser
  • Prävention von trinkwasserbedingten gesundheitlichen Schädigungen