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Gesundheit: ÖGD-Handbuch

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5. Erstellung von Gutachten, Zeugnissen und Bescheinigungen, wenn dies durch Rechtsnormen vorgesehen ist

Aufgabenbeschreibung

I. was? Gegenstand

Erstellung von Gutachten, Zeugnissen und Bescheinigungen, wenn dies durch Rechtsvorschrift oder durch Verwaltungsvorschrift der Staatsregierung, des für die Gesundheitsverwaltung zuständigen Bayerischen Staatsministeriums oder durch Verwaltungsvorschrift, an deren Erlass letzteres Staatsministerium mitgewirkt hat, vorgesehen ist.


II. wer? Institutionen, beteiligte Berufsgruppen, Schnittstellen (z. B. Gewerbeaufsicht, MDK)

  • Gesundheitsamt (Arzt)
  • Personalstelle
  • Gericht
  • Schule
  • Weitere beauftragende Stelle


III. warum? Zielsetzung

Sachverständige Äußerung als Entscheidungshilfe für den Auftraggeber


IV. wann? Anlass bzw. Häufigkeit der Aufgabe

Nach Beauftragung


V. wie? Umfang der Aufgabe (ggf. exemplarisch)

  • Beurteilung nach Aktenlage oder persönlicher Untersuchung
  • Ggf. Beiziehung fremdärztlicher Befunde
  • Ggf. Veranlassung einer fachärztlichen Zusatzbegutachtung
  • Erstellung eines schriftlichen amtsärztlichen Gutachtens


VI. welche Maßnahmen? Aufgabenwahrnehmung durch das Gesundheitsamt

Ggf. Nachuntersuchung, sofern keine abschließende Beurteilung möglich ist.