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5. Erstellung von Gutachten, Zeugnissen und Bescheinigungen, wenn dies durch Rechtsnormen vorgesehen ist
Aufgabenbeschreibung
I. was? Gegenstand
Erstellung von Gutachten, Zeugnissen und Bescheinigungen, wenn dies durch Rechtsvorschrift oder durch Verwaltungsvorschrift der Staatsregierung, des für die Gesundheitsverwaltung zuständigen Bayerischen Staatsministeriums oder durch Verwaltungsvorschrift, an deren Erlass letzteres Staatsministerium mitgewirkt hat, vorgesehen ist.
II. wer? Institutionen, beteiligte Berufsgruppen, Schnittstellen (z. B. Gewerbeaufsicht, MDK)
- Gesundheitsamt (Arzt)
- Personalstelle
- Gericht
- Schule
- Weitere beauftragende Stelle
III. warum? Zielsetzung
Sachverständige Äußerung als Entscheidungshilfe für den Auftraggeber
IV. wann? Anlass bzw. Häufigkeit der Aufgabe
Nach Beauftragung
V. wie? Umfang der Aufgabe (ggf. exemplarisch)
- Beurteilung nach Aktenlage oder persönlicher Untersuchung
- Ggf. Beiziehung fremdärztlicher Befunde
- Ggf. Veranlassung einer fachärztlichen Zusatzbegutachtung
- Erstellung eines schriftlichen amtsärztlichen Gutachtens
VI. welche Maßnahmen? Aufgabenwahrnehmung durch das Gesundheitsamt
Ggf. Nachuntersuchung, sofern keine abschließende Beurteilung möglich ist.