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Gesundheit: ÖGD-Handbuch

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3.2 Begutachtung im Rahmen der Bauleitplanung, von Bauvorhaben und Emittenten

Materialsammlung (A – A1A2; BB1B2 B3; C)

Relevanz: unabdingbar unabdingbar;wünschenswert wünschenswert; Hintergrundinfo Hintergrundinfo


A Rechtsgrundlagen

A1 Gesetze, Verordnungen

Relevanz wuenschenswert

EU - Richtlinie 2004/107/EG
vom 15. Dezember 2004

über Arsen, Cadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in der Luft



Relevanz wuenschenswert

EU - Richtlinie 2008/50/EG
vom 21. Mai 2008

über Luftqualität und saubere Luft für Europa


Relevanz wuenschenswert
Relevanz wuenschenswert
BauGB

Aufgaben, Beteiligung Behörden Bauleitplanung


Relevanz wünschenswert
BImSchG

Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen. Genehmigungsbedürftige Anlagen


Relevanz wünschenswert
9. BImSchV

Genehmigungsverfahren, Beteiligung anderer Behörden. Maßnahmen zur Verhinderung/Begrenzung von Auswirkungen aus Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebes


Relevanz Hintergrundinfo
12. BImSchV

Störfallverordnung für bestimmte Anlagen. Begriffsdefinition Störfall, ernste Gefahr


Relevanz Hintergrundinfo
17. BImSchV

Abfallverbrennungsanlagen. Störung des Betriebs: kein Störfall


Relevanz wünschenswert
39. BImSchV

Werte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, PM 10, PM 2,5, Blei, Benzol, Kohlenmonoxid, Arsen, Cadmium, Quecksilber, Nickel und Benzo[a]pyren


Relevanz wünschenswert
Relevanz unabdingbar
BayVwVfG

Umweltverträglichkeitsprüfung, Beteiligung anderer Behörden


Relevanz unabdingbar


A2 Verwaltungsvorschriften / Vollzugshinweise

Relevanz wünschenswert
TA Luft
  • 4.2
  • 4.3
  • 4.5
  • 4.8

  • Immissionswerte für Stoffe zum Schutz der menschlichen Gesundheit (Benzol, Blei, Schwebstaub (PM10), Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Tetrachlorethen), für Staubniederschlag zum Schutz vor erheblichen Belästigungen oder erheblichen Nachteilen und für andere Schadstoffdepositionen (Arsen, Blei, Cadmium, Nickel, Quecksilber, Thallium)
  • Sonderfallprüfung, Genehmigung bei Überschreiten von Immissionswerten (relevant vor allem für die Immissionsschutzbehörden)

Relevanz wünschenswert
UVPVwV
  • 0.3
  • 0.4
  • 0.5.2.4

Relevanz wünschenswert

 


Relevanz unabdingbar

Schreiben des StMLU vom 09.06.1995 und 12.04.2002: Richtlinien für Anlagen zur Gewinnung von Kies, Sand, Steinen und Erden. Az. 11/53-4511.3-001/90
5.3.1 Sicherung der Folgenutzung Freizeit und Erholung
Beratung des Gesundheitsamtes in hygienischen Fragen



B Beurteilungsgrundlagen

B1 Veröffentlichungen von Fachbehörden
(Richtlinien, Empfehlungen, Merkblätter, Checklisten)



B2 Technische Normen und Regeln

Relevanz Hintergrundinfo

DIN-EN-ISO-Normen

Übersicht beim Beuth-Verlag (Suche z.B. mit dem Stichwort "Außenluft"). Die Normen betreffen vor allem technische Aspekte von Messverfahren und sind daher primär für die Immissionsschutzbehörden von Interesse. Bei Bedarf prüft das LGL, ob es Normen zur Einsicht beschafft.



B3 Nichtbehördliche Veröffentlichungen
(Richtlinien, Empfehlungen, Merkblätter, Checklisten)



C Weiterführende Informationen

Relevanz Hintergrundinfo
Relevanz Hintergrundinfo
Relevanz Hintergrundinfo
Relevanz Hintergrundinfo
Relevanz Hintergrundinfo
Relevanz Hintergrundinfo
Relevanz wuenschenswert
Relevanz wuenschenswert

United States Environmental Protection Agency (USEPA): Integrated Risk Information System (IRIS)

Richtwerte für die orale und inhalative Aufnahme von Schadstoffen.


Relevanz wuenschenswert

Agency for Toxic Substances and Disease Registry (ATSDR): Minimal Risk Levels (MRL)

Richtwerte für die orale und inhalative Aufnahme von Schadstoffen.


Relevanz Hintergrundinfo

National Ambient Air Quality Standards (NAAQS)

Sie entsprechen in ihrer Bedeutung etwa den europäischen und deutschen Luftgrenzwerten (Ozon, Partikel, Kohlenmonoxid, Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Blei).



Relevanz wuenschenswert

Gerüche

LANUV NRW - Bewertung von Geruchsimmissionen (Geruchsimmissionsrichtlinie)

LUNG Mecklenburg-Vorpommern - Geruchsimmissionsrichtlinie

Gesundheitlich begründete Richt- und Grenzwerte für Gerüche liegen derzeit nicht vor. Daher kann bei bestehenden oder prognostizierten Geruchsbelästigungen unter gesundheitlichen Gesichtspunkten nur allgemein gefordert werden, dass entsprechende Immissionen soweit wie sinnvoll möglich reduziert werden.