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Gesundheit: ÖGD-Handbuch

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2.2 Verhütung und Bekämpfung der Tuberkulose

Aufgabenbeschreibung

I. was? Gegenstand

  • Behandlungsbedürftige Tuberkulose (TB) auch ohne Erregernachweis aufgrund der Meldung nach IfSG
  • Inaktive TB (gesunder Befundträger) nach Abschluss der Therapie
  • Ausschluss einer TB bzw. einer ansteckungsfähigen Lungen-TB in definierten Personengruppen


II. wer? Institutionen, beteiligte Berufsgruppen, Schnittstellen (z. B. Gewerbeaufsicht, MDK)

  • Gesundheitsamt (Arzt, weiterer Mitarbeiter; Lungenfürsorge)
  • Niedergelassener Arzt (speziell Lungenarzt)
  • Krankenhäuser
  • Arbeitsmediziner


III. warum? Zielsetzung

Verhütung u. Bekämpfung der TB mit dem Ziel

  • Infektionsketten zu unterbrechen
  • Der Verbreitung der TB-Bakterien vorzubeugen
  • Infizierte und möglichst frühzeitig TB-Kranke zu diagnostizieren
  • Den Abbruch der Behandlung zu verhindern und über die TB zu informieren


IV. wann? Anlass bzw. Häufigkeit der Aufgabe

  • Ermittlungen umgehend nach Eingang der Meldung, anschließend Untersuchung der Kontaktpersonen unter Berücksichtigung der je nach Untersuchungsmethode zu beachtenden Zeitintervalle
  • Untersuchung überwachungsbedürftiger „gesunder Befundträger“ nach Abschluss der Therapie für eine Zeitdauer, die sich nach dem individuellen Reaktivierungsrisiko richtet
  • Screeninguntersuchung von Personen vor oder unmittelbar nach Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung


V. wie? Umfang der Aufgabe (ggf. exemplarisch)

  • Umgebungsuntersuchungen im fachlich gebotenen Umfang und Ausmaß je nach Bewertung des Infektions- und Erkrankungsrisikos bzw. je nach der Untersuchungsmethode (Anamnese, Tuberkulinhauttest, ggf. Interferon-Gamma-Release-Assay, Thoraxröntgenaufnahme u. ggf. Sputumuntersuchungen)
  • Bei der Überwachung „gesunder Befundträger“ erfolgen: Kurze Anamnese, Thoraxröntgenaufnahme und Sputumuntersuchungen
  • Screeninguntersuchungen (meist Thoraxröntgenaufnahme, ggf. Tuberkulinhauttest, Sputumuntersuchungen)


VI. welche Maßnahmen? Aufgabenwahrnehmung durch das Gesundheitsamt

  • Bei besonderer Infektionsgefährdung bzw. Hinweisen auf eine frische Infektion werden unter Einbeziehung von Haus- oder Kinderärzten vorbeugende Maßnahmen empfohlen.
  • Bei Krankheitsverdacht ist in erster Linie an Hausärzte (ggf. Lungenärzte) zu verweisen.
  • Bei der Gefahr der Verbreitung von TB-Erregern können weitere seuchenhygienische Maßnahmen (z. B. Desinfektion) angezeigt sein.