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Gesundheit: ÖGD-Handbuch

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1.3.3 Infektionshygienische Überwachung von Tageskliniken

Aufgabenbeschreibung

I. was? Gegenstand

Eine Tagesklinik ist eine Einrichtung der teilstationären Patientenbetreuung ohne Unterkunft und Verpflegung. Ihre Ressourcen gestatten es, Patienten über mehrere Stunden (max. 24 Stunden) zu behandeln und zu betreuen. Tageskliniken etablieren sich interdisziplinär oder im Rahmen einzelner Fachrichtungen.


II. wer? Institutionen, beteiligte Berufsgruppen, Schnittstellen (z. B. Gewerbeaufsicht, MDK)

  • Gesundheitsamt (Arzt, Hygienekontrolleur)
  • Gewerbeaufsichtsamt (z. B. Überwachung der Aufbereitung von Medizinprodukten, Arbeitsschutz)
  • Lebensmittelüberwachung


III. warum? Zielsetzung

Um übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionsrisiken zu erkennen und die Weiterverbreitung von Infektionen zu verhindern


IV. wann? Anlass bzw. Häufigkeit der Aufgabe

  • Erstinbetriebnahme
  • Zwei- bis dreiährlich; nach infektionshygienischem Risiko und Hygienestandard ggf. anzupassen
  • In Tageskliniken mit psychiatrischem/psychosomatischem Schwerpunkt nach Bedarf und individueller Risikoabschätzung
  • Anlässlich von Schwerpunktbegehungen bzw. projektbezogen
  • Zusätzlich: Anlassbezogen (grundsätzlich unangemeldet)


V. wie? Umfang der Aufgabe (ggf. exemplarisch)

  • Proaktives infektionshygienisches Management
    • Regionale Netzwerk- und Gremienarbeit
    • Anforderung von Unterlagen
    • Bewertung von Bauplänen und Unterlagen
    • Fachliche Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren
    • Fachliche Beteiligung im Konzessionierungsverfahren von Privatkliniken
    • Beratung
  • Ortsbesichtigung
    • Einsicht in den Hygieneplan
    • Einsicht in weitere Betriebsunterlagen (Gebrauchsanweisungen, Wartungsverträge, Verträge mit externen Dienstleistern)
    • Befragung von Personen
    • Untersuchung und / oder Veranlassung der Untersuchung von Proben


VI. welche Maßnahmen? Aufgabenwahrnehmung durch das Gesundheitsamt

  • Beratung
  • Mängelbericht
  • Auflageschreiben
  • Anordnung
  • Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens
  • Strafanzeige
  • Einschaltung weiterer zuständiger Stellen und Behörden