setHeader(); ?>

Gesundheit: ÖGD-Handbuch

Hinweis!

Für externe Nutzer sind über das Internet nur die Übersichtsseiten, z.B. die Aufgabenlisten, freigeschaltet. Die Materialien sind nicht zugänglich, wenn es sich um behördeninterne Dokumente handelt oder die Dokumente urheberrechtlich geschützt sind. Wir bitten um Verständnis für die Nutzungseinschränkung.

Handbuch des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Bayern

5. Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen

Das GDVG und viele andere Rechts- und Verwaltungsvorschriften begründen den Auftrag der Erstellung von Gutachten, Zeugnissen und Bescheinigungen. Die Gutachtensanlässe mit den dazugehörigen Rechtsgrundlagen sind in der „Zusammenstellung der von den Landratsämtern / Gesundheitsverwaltungen (GV) und den Städtischen Gesundheitsverwaltungen (GV) auszustellenden Gesundheitszeugnisse“ aufgeführt.

Die medizinische Begutachtung (amtsärztliche Gutachten, Zeugnisse oder Bescheinigungen) erfolgt entsprechend dem Beamtenrecht in Fragen der gesundheitlichen Eignung bei der Einstellung, der Dienstunfähigkeit, der medizinischen Rehabilitation und nach Dienstunfällen. Für Fragen der Beurteilung der dauernden Dienstunfähigkeit nach § 26 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) und Art. 65 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG) sowie der begrenzten Dienstfähigkeit nach § 27 BeamtStG sind für Beamte und Richter des Freistaates Bayern die Regierungen zuständig.


Aufgabe Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen