Stipendium für Medizinstudierende

In den kommenden Jahren werden aufgrund des demographischen Wandels viele niedergelassene Ärzte nach einem Nachfolger oder Praxispartner suchen. Gerade auch jungen Ärzten bieten sich dadurch eine Vielzahl an beruflichen Perspektiven, Niederlassungschancen und verschiedenste Einsatzmöglichkeiten in den verschiedenen Versorgungssektoren.

Das Stipendienprogramm richtet sich an Medizinstudierende, die später ihre Facharztweiterbildung im ländlichen Raum absolvieren und auch anschließend für mindestens fünf Jahre auf dem Land tätig sind - egal ob im Krankenhaus oder in einer Haus- oder Facharztpraxis.

Ziel/Gegenstand der Förderung

Ziel des Förderprogramms ist es, Medizinstudierende frühzeitig für eine spätere Tätigkeit im ländlichen Raum zu motivieren, um auch in Zukunft eine flächendeckende und möglichst wohnortnahe medizinische Versorgung auf qualitativ hohem Niveau gewährleisten zu können.

Entsprechend den Voraussetzungen der Förderrichtlinie werden Studierende der Humanmedizin, die den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte bestanden haben und ihre Weiterbildung und 5-jährige Anschlusstätigkeit im ländlichen Raum absolvieren, gefördert.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Studierende des Studiengangs Humanmedizin an einer Hochschule in Deutschland.

Eckpunkte der Förderung

Die Förderung bis zum Ende des Medizinstudiums beträgt monatlich 600 Euro und erfolgt längstens 48 Monate.

Die Richtlinie über die Vergabe von Stipendien zur Verbesserung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raumund zur Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Bayern (Medizinstipendienrichtlinie) tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.

Antragstellung und Bewilligung

Der Antrag ist mit dem unter Downloads bereitgestellten Antragsformular einzureichen.

Dem Antrag sind beizufügen:

  • eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung,
  • eine Studienverlaufsbescheinigung,
  • eine beglaubigte Kopie als Nachweis über das Bestehen des Ersten Abschnittes der Ärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ist Bewilligungsbehörde.

Kontakt

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Sachgebiet K1
-Stipendiatenprogramm-
Münchner Str. 5
97688 Bad Kissingen

Telefon: 09131 6808-7218
Telefax: 09131 6808-7209
E-Mail: stipendium@lgl.bayern.de

Sonstige Hinweise

Neben der finanziellen Förderung hat das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege seit Beginn des Wintersemesters 2014/15 das Stipendiatenseminar als ideelle Förderung ergänzt.

Weitere Informationen zum Förderprogramm und Stipendiatenseminar finden Sie im Downloadbereich rechts.

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