Förderung der Niederlassung von Ärzten und Psychotherapeuten im ländlichen Raum

Zentrales Ziel der Staatsregierung ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von Alter, Einkommen und sozialer Herkunft eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung zu gewährleisten. In den nächsten Jahren werden viele Ärztinnen und Ärzte ihre Praxis altersbedingt aufgeben.

Immer weniger Ärztinnen und Ärzte entscheiden sich für eine Niederlassung im ländlichen Raum. Es müssen deshalb zusätzliche Anreize geschaffen werden, damit sich mehr Ärztinnen und Ärzte dort niederlassen. Der Freistaat Bayern fördert daher die Niederlassung von Hausärztinnen und Hausärzten, von Ärztinnen und Ärzten bzw. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die an der allgemeinen fachärztlichen Versorgung teilnehmen sowie von Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und Kinder- und Jugendpsychiatern im ländlichen Raum. Bei besonderer Bedeutung kann auch die Filialbildung gefördert werden.

Ziel/Gegenstand der Förderung

Ziel des Förderprogramms ist es, die Entscheidung für eine Niederlassung als

  • Hausärztin/Hausarzt
  • Frauenärztin/Frauenarzt
  • Kinderärztin/Kinderarzt
  • Augenärztin/Augenarzt
  • Chirurgin/Chirurg
  • Hautärztin/Hautarzt
  • HNO-Ärztin/HNO-Arzt
  • Nervenärztin/Nervenarzt
  • Orthopädin/Orthopäde
  • Urologin/Urologe
  • Psychotherapeutin/Psychotherapeut
  • Kinder- und Jugendpsychiaterin/Kinder- und Jugendpsychiater

im ländlichen Raum zu forcieren und Praxisgründungen und -übernahmen zu erleichtern, um auch in Zukunft eine flächendeckende und möglichst wohnortnahe medizinische Versorgung auf qualitativ hohem Niveau gewährleisten zu können.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind ausschließlich die oben genannten Arztgruppen, die sich im Fördergebiet im Rahmen der ambulant vertragsärztlichen Versorgung niederlassen oder eine Filiale bilden.

Eckpunkte der Förderung

  • Die Höhe der Zuwendung für eine Niederlassung Psychotherapeutinnen bzw. Psychotherapeuten beträgt bis zu 20.000 Euro. Bei Bildung einer Filiale beträgt die Zuwendung bis zu 5.000 Euro.
  • Die Höhe der Zuwendung für eine Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten (siehe oben) beträgt bis zu 60.000 Euro. Bei Bildung einer Filiale beträgt die Zuwendung bis zu 15.000 Euro.

Antragstellung und Bewilligung

Der Antrag ist mit dem unter Downloads bereitgestellten Antragsformular einzureichen.

Dem Antrag sind beizufügen:

  • die zulassungsrechtliche Entscheidung über die vertragsärztliche Tätigkeit,
  • ein Kosten-und Finanzierungsplan,
  • eine „De-minimis“-Erklärung,
  • eine Erklärung zu subventionserheblichen Tatsachen,
  • eine Erklärung, ob ein Antrag zur Förderung auf Grundlage der Sicherstellungsrichtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns gestellt worden ist bzw. beabsichtigt wird, einen solchen Förderantrag zu stellen,
  • einen Arztregisterauszug der kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, der bei Antragsstellung nicht älter als drei Monate sein darf,
  • eine datenschutzrechtliche Einverständniserklärung.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ist Bewilligungsbehörde.

Kontakt

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Sachgebiet K1
-Niederlassungsförderung-
Münchner Str. 5
97688 Bad Kissingen

Telefon: 09131 6808-2933; Montag + Freitag 8:00 - 12:00, Mittwoch 13:00 - 16:00
Telefax: 09131 6808-7209
E-Mail: NL-Foerderung@lgl.bayern.de

Weitere Informationen zum Förderprogramm der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum finden Sie im Downloadbereich rechts.

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