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Änderungen in Deckzentrum und Abferkelstall
Mit der am 9. Februar 2021 in Kraft getretenen Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) wurden neue Anforderungen an die Haltung von Zuchtsauen eingeführt. Ziel der Neuregelung ist eine Verbesserung des Tierschutzes.
Je nach Bestandsgröße und Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Stalles ergeben sich daraus unterschiedliche Anforderungen und Übergangsfristen für die Haltung von Sauen in Deckzentren und Abferkelställen.
Kurzer Überblick: Deckzentrum
Im Zeitraum vom Absetzen der Ferkel bis zur Besamung gelten unter anderem folgende Anforderungen:
- Bodenfläche: Für jede Sau muss eine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche von mindestens 5 m² zur Verfügung stehen.
- Gruppenhaltung: Die Haltung hat in diesem Zeitraum grundsätzlich in der Gruppe zu erfolgen.
- Rückzugsmöglichkeiten: Es müssen ausreichend Rückzugsmöglichkeiten vorhanden sein.
Kurzer Überblick: Abferkelstall
Für Abferkelbuchten gelten insbesondere folgende Anforderungen:
- Bewegungsfreiheit: Die Abferkelbucht muss der Sau freie Bewegung und ein ungehindertes Umdrehen ermöglichen.
- Fixation: Eine Fixation im Kastenstand ist für maximal fünf Tage um den Zeitraum der Geburt erlaubt.
- Bodenfläche: Die Abferkelbucht muss über eine Mindestbodenfläche von 6,5 m² verfügen.
Weitere Informationen zu Übergangsfristen, Liegeflächen sowie weitere Vorgaben finden Sie auf der Homepage „Zukunftsorientierte Sauenhaltung“ unter https://www.zukunftsorientierte-sauenhaltung.bayern.de/index.htm.

